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Informationsvorlage - 2021/0832

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

 In der Sitzung werden die Eckdaten des Haushaltes 2021 vorgestellt.

 

Der Haushaltsplanentwurf wurde den Ortsratsmitgliedern bereits im Januar noch als Doppelhaushalt für die Jahre 2021 und 2022 in Papierform zur Verfügung gestellt.

 

Zwischenzeitlich  hat jedoch der Stadtrat in seiner Sitzung am 25.03.3021 beschlossen, für 2021 nur einen Einzelhaushalt aufzustellen. Entsprechend dieses Beschlusses wurden alle Haushaltsunterlagen auf einen Einzelhaushalt abgeändert und auch auf den aktuellen Stand gebracht.

 

Für die Anhörung sind daher in aktueller Fassung beigefügt:

  

- Gesamtergebnishaushalt 2021

 

- Gesamtfinanzhaushalt 2021

 

- Teilergebnishaushalte nach Budgets

 

- Investitionsprogramm 2019 bis 2024 

 

- Berechnungsblätter Normalentwicklung

 

- Berechnungsblatt Strukturelles Ergebnis

 

- Berechnungsblatt Reales Ergebnis

 

 

Der ursprüngliche Haushaltsplanentwurf beinhaltete u.a. eine Grundsteuererhöhung in 2021 und 2022 um jeweils 100 Prozentpunkte. Mehrere Ratsfraktionen haben jedoch deutlich zum Ausdruck gebracht, dass für sie eine Grundsteuererhöhung nicht in Frage kommt. Stattdessen wurde die Verwaltung aufgefordert, entsprechende Einsparvorschläge zu unterbreiten.

 

In der Hauptausschusssitzung am 16.03.2021 wurden diese Einsparvorschläge vorgestellt und erörtert. Mit diesen von der Verwaltung vorgeschlagenen Haushaltsverbesserungen wird die zulässige Defizitobergrenze in 2021 ohne Grundsteuererhöhung derzeit nur noch um rd. 114.000 € überschritten. Zur Schließung dieser Lücke gibt es zwischenzeitlich auch entsprechende Vorschläge. Hierüber wird in der Sitzung mündlich berichtet.

 

Deutlich schlechter sieht es jedoch für die Folgejahre aus. Bereits in 2022 wird nach derzeitigem Stand die zulässige Defizitobergrenze ohne Grundsteuererhöhung um rd. 3,5 Mio. € und in 2023 ff um jeweils mehr als 5 Mio. € überschritten.

 

Wichtig ist hier noch der Hinweis, dass bei den vorgenannten Zahlen immer nur das strukturelle Ergebnis betrachtet wird, da dieses die Grundlage für die Genehmigung des Haushaltes darstellt. Sieht man sich zusätzlich einmal das reale Ergebnis an erkennt man, dass sich das tatsächliche zahlungsbezogene Plandefizit bis zum Ende des Jahres 2023 auf rd. 43,7 Mio. € kumulieren wird.

 

Gemäß § 5 Abs. 1 Saarlandpaktgesetz sind diese bis zum 31.12.2023 aufgelaufenen Fehlbeträge ab 2024 entweder innerhalb von 3 Jahren zurückzuführen oder dem Bestand der Liquiditätskredite zuzuschlagen und dann über einen Zeitraum von 41 Jahren zu tilgen.

 

Zum Investitionsprogramm ist anzumerken, dass hierzu am 26.04.2021 noch ein Abstimmungsgespräch mit dem Innenministerium stattfindet.

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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