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Informationsvorlage - 2021/0776

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

 

 In der Sitzung werden die Eckdaten des Doppelhaushaltes 2021/2022 vorgestellt.

 

Der Haushaltsplanentwurf ist dieser Vorlage beigefügt, wurde den Ratsmitgliedern zusätzlich aber auch bereits in Papierform zur Verfügung gestellt.

 

Weiterhin sind dieser Vorlage die vom Innenministerium zur Verfügung gestellten aktuellen Excel-Tabellen zur Berechnung des strukturellen Saldos der Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit sowie das Berechnungsblatt zur Ermittlung des strukturellen Ergebnisses und der Abweichung von der Defizitobergrenze beigefügt.

 

Wie aus diesem letztgenannten Berechnungsblatt hervorgeht, wird die Defizitobergrenze in 2021 knapp eingehalten, wobei zur Erreichung dieses Zieles allerdings eine Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes von 605 v.H. um 100 Prozentpunkte auf 705 v.H. eingeplant worden ist.

 

In 2022 und den Folgejahren wird die Defizitobergrenze trotz einer weiteren geplanten Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes um nochmals 100 Prozentpunkte  jedoch deutlich verfehlt, so dass der Haushaltsplan in der derzeitigen Fassung nicht genehmigungsfähig ist.

 

Vor diesem Hintergrund hat bereits im Dezember 2020 ein erstes Gespäch mit dem Innenministerium stattgefunden. Die Stadt wurde aufgefordert, den Haushaltsentwurf dem Landesverwaltungsamt vorzulegen. Nach der fachlichen Einschätzung des Entwurfes durch das Landesverwaltungsamt sollte dann ein weiteres Abstimmungsgespräch mit dem Innenministerium stattfinden. Dies steht derzeit noch aus.

 

Zum Investitionsprogramm ist anzumerken, dass hierzu ebenfalls noch keine Abstimmung mit dem Landesverwaltungsamt bzw. dem Innenministerium stattgefunden hat.

 

Bekanntlich haben sich zwischenzeitlich mehrere Ratsfraktionen gegen eine Steuererhöhung ausgesprochen. Stattdessen wurde die Verwaltung aufgefordert, entsprechende Einsparvorschläge zu erarbeiten. Hierüber wird in der Sitzung mündlich berichtet.

 

 

 

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Anlagen

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