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Beschlussvorlage - 2021/0769

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

 

Es wird gemäß § 12 der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Mittelstadt Völklingen beschlossen, die Gebührenerhebung nach § 7 dieser Satzung betreffend Nutzungsarten der Gastronomie, des Einzelhandels und der Dienstleister den Vollzug der Gebührenerhebung bis zum 30.09.21 auszusetzen.

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Sachverhalt

 

§ 12 der neu zu beschließenden Sondernutzungssatzung der Stadt Völklingen sieht vor, dass der Vollzug der Gebührenerhebung nach § 7 der Satzung in die Allge-meinheit betreffenden finanziellen Härtesituationen, wie sie beispielsweise die Covid-19-Pandemie mit sich gebracht hat, ganz oder teilweise für bestimmte Nutzungsarten für eine bestimmte Zeit durch Beschluss des Stadtrates ausgesetzt werden kann.

 

Hintergrund dieser Regelung ist es, dass Gewerbetreibende zwar einen Antrag auf Erlaubniserteilung für Sondernutzungen stellen müssen, hierfür jedoch keine Gebühren erhoben werden.

 

Hierdurch soll beispielsweise das Aufstellen von Werbeträgern oder die Außen-bestuhlung vor einem Gastronomiebetrieb gebührenfrei möglich sein.

 

Vor dem Hintergrund der weiter andauernden finanziellen Einbußen aufgrund der Corona-Pandemie und der gleichzeitig erkennbaren Öffnungsperspektiven wird daher vorgeschlagen, die Gewebetreibenden der Stadt Völklingen bis zum 30.09.21 von einer solchen Gebührenerhebung freizustellen.

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