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Informationsvorlage - 2021/0756

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Auf die beigefügte Eingabe der CDU-Fraktion vom 01.03.2021 wird verwiesen.

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Stellungnahme des Fachdienstes 52 „Stadtplanung und -entwicklung“:

 

Der Masterplan „Industrieflächen Saarland 2“ stellt 11 Flächen mit einem Umfang von ca. 350 ha dar. Im Unterschied zum ersten Masterplan werden jetzt neben neu zu erschließenden Flächen (Greenfields) in gleichem Maße auch gewerblich – industrielle Altflächen (Brownfields) auf ihre Folgenutzbarkeit hin untersucht.

Die wichtigsten Bewertungskriterien hierbei waren:

         Größe (die kleinste Fläche, die in den Masterplan aufgenommen wurde, liegt in Ensheim am Flughafen und hat eine Größe von 10 ha)

         Räumliche Lage

         Verkehrsanbindung

         Eigentümerstruktur

         Nutzungsrestriktionen

         Wirtschaftlicher Aufwand für Grunderwerb und Erschließung

         Nutzungsflexibilität

         Notwendiger Zeitraum bis zur Vermarktung

Auf Grundlage dieser Kriterien wurden die Flächen gewichtet, priorisiert und ausgewählt.

 

Der ehemalige Grubenstandort Luisenthal verfügt über keine ausreichend großen Flächenzuschnitte, die hängige Topografie lässt größere, eben gelegene Flächenareale nicht zu. Die vorhandene Verkehrsanbindung erfüllt derzeit nicht die Anforderungen an einen zukünftigen Industrie- bzw. Großgewerbestandort.

 

Zudem ist die ehemalige Tagesanlage Luisenthal ein historisch gewachsener Grubenstandort in zentraler Stadtteillage, der sukzessiv immer umfangreicher von Wohnbebauung umgeben wurde. Daher sind bei einer Folgenutzung immissionsschutzrechtliche Aspekte (Art der baulichen Nutzung; Abstand zur nächsten Wohnbebauung etc.) unbedingt zu beachten.

 

Aufgrund dieser Sachlage wird aus städtebaulicher Sicht die Auffassung vertreten, dass der ehemalige Grubenstandort Luisenthal keine Chancen hat, (noch nachträglich) in den Masterplan „Industrieflächen Saarland 2“ aufgenommen zu werden.

 

 

Stellungnahme des Fachdienstes 25 „Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing, Tourismus, Veranstaltungsmanagement“:


Der "Masterplan Industrieflächen Saarland 2" ist am 25.02.21 vom Ministerrat verabschiedet worden und berücksichtigt 10 Standorte, davon in Völklingen die Erweiterung des Gewerbepark Völklingen-Ost um ca. 12 ha. Die Kriterien des Masterplans Verfügbarkeit (Bergaufsicht/Haldensanierung), Nutzungsflexibilität (Mischnutzung Gewerbe/Wohnen/Erinnerungskultur), Flächengröße (Gewerbe nur auf Teilflächen) Erschließung ("Nadelöhr" Eisenbahnbrücke Altenkesseler Straße) sprechen allerdings gegen eine Aufnahme in den Masterplan. Unabhängig hiervon bleibt die Erschließung von Gewerbeflächen mit Fördermitteln der wirtschaftsnahen Infrastruktur aber grundsätzlich eine Option für die Zukunft.

 

Auf Nachfrage hat die gwSaar telefonisch bestätigt, dass im Rahmen der Voruntersuchungen zur Erstellung des "Masterplans Industrieflächen Saarland 2" insgesamt rund 200 Gebiete landesweit betrachtet wurden. Dazu zählte auch die Tagesanlage Luisenthal. Im Ergebnis wurde dieser Standort nicht berücksichtigt, weil er keine großflächige Industrieansiedlungen ermöglicht. Die Kleinteiligkeit der Fläche, die Einschränkungen bei der Verkehrsanbindung und nicht zuletzt die Auflagen des Denkmalschutzes standen dem im Wege.

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Anlagen

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