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Informationsvorlage - 2021/0745

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz als Oberste Wasserbehörde bereitet die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten an den Nebengewässern der Saar vor. Fachliche Grundlage für die räumliche Abgrenzung ist ein Hochwasserereignis, das statistisch einmal in hundert Jahren zu erwarten ist (HQ100). Zuständig für die Durchführung des Verfahrens ist das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz in Saarbrücken.

Die Abgrenzung der Überschwemmungsgebiete ergibt sich aus insgesamt 41 Überschwemmungsgebietskarten im Maßstab 1: 5.000. Im Stadtgebiet von Völklingen sind demnach Grundstücke an den folgenden Gewässern betroffen:

  • Köllerbach
  • Lauterbach
  • Rossel (ab Mündung Lauterbach; Ortslage Geislautern)

Die betroffenen Bereiche befinden sich an Gewässerabschnitten mit signifikantem Hochwasserrisiko. Für festgesetzte Überschwemmungsgebiete gelten die Schutzvorschriften gemäß §§ 78, 78a und 78c Abs. 1 und 3 WHG.

Vor der Bekanntmachung der Verbindlichkeit sind die Karten gemäß § 79 Abs. 2 SWG bei den betroffenen Kommunen und beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz für die Dauer eines Monats zur Einsicht und Stellungnahme für jedermann auszulegen. In der Zeit vom 16.02.2021 bis 15.03.2021 liegen die Karten der Wasserbehörde sowie weitere Unterlagen (Ermittlungsgrundlagen und Schutzvorschriften) auch im Rathaus der Stadt Völklingen aus.

Die Karten können zusätzlich auf der Homepage des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (Navigation: Themen & Aufgaben > Wasser > Informationen > Hochwasserschutz im Saarland > Überschwemmungsgebiete) eingesehen werden.

Im Rahmen der Auslegungsphase fand auch eine virtuelle Informationsveranstaltung, in Form eines Livestreams, statt. Ein Mitschnitt des Livestreams kann ist auf der Homepage des Ministeriums verfügbar (https://www.saarland.de/muv/DE/portale/wasser/informationen/hochwasserschutzimsaarland/ueberschwemmungsgebiete/livestreamueberschwemmungsgebiete/livestreamueberschwemmungsgebiete_node.html).

Stellungnahmen können bis zu 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis zum 29.03.21, eingereicht werden.


 

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