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Beschlussvorlage - 2021/0674

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

1. Der Abwägungsvorlage wird zugestimmt.

2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan X/17 "Wohnbebauung ehemaliges Betriebsgelände Fa. Mann", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

 

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Sachverhalt

 

In seiner Sitzung am 27.06.2019 hat der Stadtrat die Neuaufstellung des Bebauungsplanes X/17 "Ehem. Gelände Mann" in Ludweiler gem. § 2 BauGB mit der Nutzungsfestsetzung "WA" für "Allgemeines Wohngebiet" gem. § 4 BauNVO beschlossen, um nach Aufgabe der gewerblichen Nutzung eine sinnvolle Arrondierung der Wohnbebauung in Verbindung mit einer harmonischen Ortsrandgestaltung zu erreichen.

Vorgesehen ist die Realisierung einer Wohnbebauung in Form von Einzel- und Doppelhäusern sowie einem Mehrfamilienhaus.

Der Beschluss, den Bebauungsplan zu ändern, wurde am 17.07.2019 bekannt gemacht.

Die Öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 25.07.2019 bis 26.08.2019 statt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbarkommunen erhielten mit Schreiben vom 17.07.2019 die Möglichkeit, Stellung zu nehmen und evtl. in Bezug auf ihren Aufgabenbereich bestehende Anregungen vorzubringen. Im Anschreiben wurde darauf hingewiesen, dass bei Nichtäußerung davon ausgegangen wird, dass keine Bedenken und Anregungen vorliegen.

Zur vorliegenden Planung haben sich sowohl Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange als auch die betroffene Öffentlichkeit geäußert. Zu den eingegangenen Anregungen wurde eine Stellungnahme erstellt, die als Anlage beigefügt ist.

Die Verwaltung empfiehlt, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 BauGB und der Behörden gem. § 4 BauGB vorgebrachten öffentlichen und privaten Belange analog der als Anlage beigefügten Synopse gem. § 1 (7) BauGB abzuwägen, den Bebauungsplan gem. § 10 (1) BauGB als Satzung zu beschließen und die Begründung zu billigen.

 

 

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Anlagen

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