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Beschlussvorlage - 2020/0523-001

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Die Bestellung eines "gemeinsamen Datenschutzbeauftragten" durch den eGo-Saar auf Grundlage des Preis- und Leistungsverzeichnisses, derzeit 27.180 € pro Jahr wird verlängert. Nach Ablauf von zwei Jahren wird erneut eine Evaluierung durchgeführt. 

 

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Sachverhalt

 

Die Angelegenheit wurde in der Sitzung des Hauptausschusses am 1.12.2020 bereits beraten. Es wurde gebeten, ergänzende Informationen zum Thema bereitzustellen sowie Vertreter des Zweckverbandes eGo-Saar zu dem Tagesordnungspunkt einzuladen. Die Vertreter des eGo-Saar werden für Auskünfte in der Sitzung bereit-stehen.

 

Die von der Verwaltung in der letzten Sitzung mündlich vorgetragene Stichwortliste der bereits erfolgten Tätigkeiten, der aktuellen Themen und der noch anstehenden Arbeiten wird der Vorlage beigefügt.

 

Zu der Thematik Bestellung/Benennung eines Datenschutzbeauftragten ist zu erläutern, dass zu unterscheiden ist zwischen der Bestellung (im Sinne von Berufung / Ernennung) und Benennung (im Sinne von Veröffentlichung der Kontaktdaten).

 

Für die Stadt Völklingen wurde der Mitarbeiter des Zweckverbandes eGo-Saar, Herr Marcus Marx bestellt, nicht der eGo-Saar als Zweckverband. Durch den Vertrag mit dem eGo-Saar ergibt sich – wie ausgeführt - der Vorteil, dass in Abwesenheit von Herrn Marx eine Vertretung erreichbar ist.

 

Hinsichtlich der Nennung des Datenschutzbeauftragten (zum Beispiel auf der Internetseite der Stadt Völklingen) ist eine Angabe des Namens des Datenschutz-beauftragten nicht erforderlich. Viel wichtiger als die Nennung des Namens ist hier die Angabe der Kontaktdaten, damit die Bürger mit ihm in Kontakt treten können.

 

Zu den vergleichenden Rechnungen, welchen Stellenanteil die Stadt benötigte, wenn man den erfolgten Aufwand des eGo-Saar gegenüberstellen würde, wurde bereits in der Sitzung informiert und auf die Synergieeffekte hingewiesen, die durch die Tätigkeit des externen Beauftragten bei mehreren Kommunen und gleichgelagerter Themenstellung gegeben sind. Grundsätzliche Ausführungen zur Stellenbemessung gibt jedoch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Die ursprüngliche Empfehlung vor Inkrafttreten der DSGVO von 1 Vollzeitäquivalent pro 1.000 Mitarbeiter wurde mit der Einführung der Verordnung auf 1 Vollzeitstelle pro 500 Mitarbeiter erhöht. Völklingen hat derzeit etwa 460 Mitarbeiter.

 

Der Vorlage ist auch das Leistungs- und Entgeltverzeichnis des eGo-Saar beigefügt. 

 

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Anlagen

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