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Beschlussvorlage - 2020/0602

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

1.

Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Grundstücks- und Gebäudemanagementbetrieb der Mittelstadt Völklingen (GGM) für das Geschäftsjahr 2010 wird wie folgt festgestellt:

 

Bilanzsumme:         140.036.229,03 €

Aufwandssumme:     10.836.668,11 €

Ertragssumme:           6.541.273,26 €

Jahresverlust:              4.295.394,85 €

 

2.

Der Jahresverlust von 4.295.394,85 € wird bis zu einer Höhe von 3.194.559,85 € aus dem Haushalt der Stadt und der Rest in Höhe von 1.100.835,00 € durch Abbuchung aus der allgemeinen Rücklage ausgeglichen.

 

 

 

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Sachverhalt

 

 


Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 24.11.2016 beschlossen, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PWC mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2010 des Grundstücks- und Gebäudemanagementbetriebes der Mittelstadt Völklingen zu beauftragen.

Wie hinreichend bekannt, wurde von der PWC bereits im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2001 auch eine stichprobenweise Überprüfung der Immobilienwerte durchgeführt. Die PWC kam dabei zu dem Ergebnis, dass die in der Eröffnungsbilanz verwendeten Wertansätze der Immobilien und der unterlassenen Instandhaltungen für bilanzielle Zwecke als unbrauchbar bzw. falsch einzuschätzen waren, so dass eine vollständige Neubewertung der Immobilien zum Stichtag 31.12.2003 erforderlich wurde. Die Verarbeitung der Ergebnisse aus der Immobilienbewertung erfolgte mit der Erstellung der Bilanz zum 31.12.2003.

Die Prüfung der Jahresabschlüsse 2001 ff musste deshalb bis zum Vorliegen der Ergebnisse der Immobilienbewertung zurückgestellt werden. Leider zog sich diese Bewertung bis 2007 hin, so dass der Jahresabschluss 2001 vom Stadtrat erst am 27.11.2007 festgestellt werden konnte. Die Feststellung des Jahresabschlusses 2002 folgte am 29.04.2008.

Bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2003 ergaben sich weitere Verzögerungen dadurch, dass zum Zwecke der Jahresabschlusserstellung die Buchungen des Wirtschaftsjahres 2003 rückwirkend in die erst ab 2008 vorhandene kaufmännische Komponente des bei der Stadt eingesetzten Finanzbuchhaltungs-Programmes eingearbeitet werden mussten. Gleiches galt für die Übernahme des neu bewerteten Anlagevermögens in das Anlagenbuchhaltungs-Programm. Der Jahresabschluss 2003 konnte daher erst am 09.02.2010 vom Stadtrat festgestellt werden.

Die Feststellung der Jahresabschlüsse 2004 und 2005 folgte am 02.05.2013 bzw. 27.11.2013. Die Abschlüsse 2006, 2007 und 2008 folgten am 25.11.2014, 30.04.2015 und 08.10.2015.

Direkt im Anschluss daran wurde mit der Prüfung des Abschlusses 2009 begonnen. Die Prüfung geriet jedoch ins Stocken, nachdem im Februar 2016 beschlossen wurde, den GGM zum 31.12.2016 aufzulösen und wieder in die Allgemeine Verwaltung zu integrieren. Aufgrund der hierzu zu leistenden Vorarbeiten traten die Abschlussarbeiten in den Hintergrund. Hinzu kamen auch personelle Engpässe. Um die Angelegenheit wieder zu beschleunigen wurde im Juli 2017 zusätzlich eine Beratungsgesellschaft eingeschaltet, die die Stadt als Aufgabennachfolger des Eigenbetriebes GGM bei der Erstellung des Abschlusses 2009 unterstützte.

Mit Hilfe dieser Firma konnte der Abschluss 2009 bis Mai 2018 fertig gestellt und nach der abschließenden Prüfung durch PWC am 29.11.2018 im Stadtrat festgestellt werden.

Leider ergaben sich auch bei der Aufstellung des Abschlusses 2010 wieder erhebliche Verzögerungen. Erst nachdem zum 01.12.2019 eine Bilanzbuchhalterin ihren Dienst aufgenommen hatte, konnten die Arbeiten zügig fortgesetzt werden. Die Prüfung des Abschlusses fand coronabedingt unter erschwerten Bedingungen im Zeitraum von April bis November 2020 statt.

In ihrem Abschlussbericht hat die PWC dem Jahresabschluss 2010 ihren uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Prüfbericht ist als Anlage beigefügt. Hierbei bitte ich in der Anlage II des Prüfberichtes die Seite 18 durch die ebenfalls beigefügte Austauschseite zu ersetzen. Aufgrund eines redaktionellen Fehlers ist in der ursprünglichen Fassung vermerkt, dass der Jahresverlust insgesamt aus dem Haushalt der Stadt ausgeglichen werden soll. Tatsächlich ist jedoch – wie dies bereits mit dem Wirtschaftsplan 2010 beschlossen worden war – ein Teilbetrag in Höhe von 1.100.835 € durch Abbuchung aus der allgemeinen Rücklage des Eigenbetriebes auszugleichen und nur der diesen Betrag übersteigende Teil des Jahresverlustes soll aus dem Haushalt der Stadt ausgeglichen werden. Diese Änderung gegenüber der geübten Praxis der Vorjahre ist darauf zurückzuführen, dass das Landesverwaltungsamt schon bei der Genehmigung des Wirtschaftsplanes 2009 darauf hingewiesen hatte, dass nach § 8 Abs. 8 EigVO ein Wahlrecht dahingehend besteht, ob die Stadt den gesamten Verlust oder nur den zahlungswirksamen Teil des Verlustes übernimmt. Aufgrund der verschlechterten Haushaltslage der Stadt wurde seitens des Landesverwaltungsamtes seinerzeit eine komplette Übernahme des Jahresverlustes durch die Stadt für nicht mehr vertretbar gehalten.

Im Wirtschaftsjahr 2010 wurde ein Verlust in Höhe von 4.295.394,85 € erzielt. Gegenüber dem Jahresverlust für das Wirtschaftsjahr 2009 bedeutet dies eine Ergebnisverbesserung um 240.496,87 €.

Diese Ergebnisverbesserung im Vergleich zum Vorjahr ist insbesondere auf die um 3,5 % gestiegenen Umsatzerlöse (198.283,41 €), die um 8,9 % gestiegenen sonstigen betrieblichen Erträge (61.857,51 €) und auf die Reduzierung der Personalaufwendungen um 4,78 % (124.274,61€) zurückzuführen. Dem standen allerdings auch die um 5,83 % (145.042,50 €) höheren Abschreibungen und die um 26,53 % (138.721,59 €) höheren Zinsaufwendungen gegenüber.


Die Bilanzsumme beläuft sich zum 31.12.2010 auf 140.036.229,03 € (gegenüber 133.555.559,46 € in 2009).


Behandlung des Jahresverlustes:

Der tatsächliche Jahresverlust 2010 beläuft sich auf 4.295.394,85 € was gegenüber dem planmäßigen Verlust laut Wirtschaftsplan 2010 in Höhe von 4.933.368,00€ eine erhebliche Verbesserung um 637.973,15 €, 12,93 % darstellt.

Gemäß § 8 Abs. 8 EigVO ist der zahlungswirksame Teil des Jahresverlustes eines Eigenbetriebes, der aufgabenbedingt dauernd einen Jahresverlust erwirtschaftet, aus den Haushaltsmitteln der Stadt auszugleichen. Der restliche Teil des Jahresverlustes (verursacht durch Abschreibungen und Verlusten aus Anlagenabgängen) kann aus Haushaltsmitteln der Gemeinde oder aber auch durch Abbuchung aus dem Eigenkapital ausgeglichen werden.

Von dem gesamten Jahresverlust in Höhe von 4.295.394,85 € entfallen 2.631.056,71 € auf Abschreibungen und 231,42 € auf Verluste aus Anlagenabgängen, die gemäß der vorgenannten Bestimmung entweder aus Haushaltsmitteln der Stadt oder durch Abbuchung aus der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen werden können.

Im Wirtschaftsplan für das Jahr 2010 waren Abschreibungen in Höhe von insgesamt 2.537.230,00 € veranschlagt, von denen anteilig 1.436.395 € als Finanzierungsinstrument für Investitionen des Vermögensplanes eingesetzt wurden, während die restlichen 1.100.835,00 € durch Abbuchung aus der allgemeinen Rücklage auszugleichen waren. Die tatsächlichen Abschreibungen liegen damit um 93.826,71 € über den im Wirtschaftsplan veranschlagten Abschreibungen.

Da der tatsächliche Jahresverlust - wie oben bereits erwähnt - trotz der etwas höheren Abschreibungen immer noch deutlich unter dem veranschlagten Jahresverlust liegt, wird vorgeschlagen, den Jahresverlust bis zur Höhe von 3.194.559,85 € aus dem Haushalt der Stadt und den Rest in Höhe von 1.100.835,00 € durch Abbuchung aus der allgemeinen Rücklage auszugleichen.

Gemäß § 24 Abs. 3 EigVO ist der Jahresabschluss des Eigenbetriebes GGM für das Geschäftsjahr festzustellen. Im Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses ist auch über die Behandlung des Jahresverlustes zu beschließen.

 

 

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Anlagen

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