Beschlussvorlage - 2020/0512
Bestellung von 2 Mitgliedern für den Stiftungsrat der Völklinger Energiestiftung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
|
|
Stadtrat
|
Entscheidung
|
|
|
10.12.2020
|
geändert beschlossen
|
Sachverhalt
Gemäß § 10 der Satzung der Völklinger Energiestiftung kann der Stadtrat 2 Mitglieder aus seinen Reihen in den Stiftungsrat entsenden. Aufgrund des Ablaufes der Amtszeit sind 2 Mitglieder neu zu benennen.
Nach dem Ergebnis der Kommunalwahl am 26.05.2019 ergibt sich nach dem Höchstwahlverfahren nach d'Hondt folgende Sitzverteilung für den Stiftungsrat:
SPD-Stadtratsfraktion: 1 Mitglied
CDU-Stadtratsfraktion: 1 Mitglied