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Informationsvorlage - 2020/0464-001

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Auf den beigefügten Antrag der Fraktion "Wir Bürger Völklingen" vom 03.10.2020 wird verwiesen.

 

Stellungnahme Fachdienst 55:

 

In der Sitzung des Hauptausschusses am 12. September 2019, Vorlage 2019/852, wurde auf Antrag der CDU-Fraktion die Sanierung und Erweiterung des Feuerwehrhauses in der Fontanestraße sowie 4 Alternativen vorgestellt.

Stetig verschärfte rechtliche Normen und Richtlinien als auch gestiegene Anforderungen an die Beschaffenheit von Arbeitsplätzen machen eine Modernisierung und Erweiterung des bestehenden Feuerwehrhauses erforderlich. Diese sind im Brandschutzbedarfsplan festgehalten. Den aktuellen Brandschutzbedarfsplan der Mittelstadt Völklingen, erstellt von Herrn Dr. Roland Demke aus Würzburg, hat der  Stadtrat am 30. Januar 2020 beschlossen. Auf dieser Grundlage wurde die vorhandene Vorentwurfsplanung für die Standortplanung in der Fontanestraße aktualisiert. Aufgrund der Haushaltsbesprechung der Verwaltungsspitze am 18. Juni 2020 im Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, Abteilung C, Kommunale Angelegenheiten, soll diese Lösung als Haushaltsgrundlage dienen. Andere Lösungen stünden unter dem Vorbehalt einer Wirtschaftlichkeitsprüfung.

Das Feuerwehrhaus Stadtmitte befindet sich im Quartier zwischen Moltke-, Danziger- und Fontanestraße. In der Fahrzeughalle in der Danziger Straße aus dem Jahr 1989 sind sechs Großfahrzeuge untergebracht. Durch die Erweiterung der Fahrzeughalle Richtung Moltkestraße kann ein zusätzliches Fahrzeug dort untergebracht werden. Zwei Großfahrzeuge können in der mittleren Fahrzeughalle untergebracht werden. Damit könnten insgesamt 9 Großfahrzeuge untergebracht werden. In der Fahrzeughalle an der Fontanestraße können 4 Fahrzeuge untergebracht werden. 

Um den organisatorischen Ablauf im Feuerwehrhaus zu verbessern ist es vorgesehen zwei Wohnungen im Erdgeschoss zu entmieten. Die Entmietung kann durch den Umzug von nichtaktiven Feuerwehrfamilien in Wohnungen der GSW/ABG 04 in der Heinestraße bzw. Moltkestraße kompensiert werden. Dadurch kann ein Eingang für die Feuerwehrleute von der Moltkestraße aus geschaffen werden. Über einen Flur erreicht man den Umkleidebereich mit Duschen und WC-Anlagen, der im Innenhof, direkt im Anschluss an die mittlere Fahrzeughalle errichtet werden kann. Von hier werden die Fahrzeughallen direkt erreicht. In den frei werdenden Wohnungen im Erdgeschoß können die Büroräume untergebracht werden.

Durch den Abriss des Hausmeistergebäudes des ehemaligen Arbeitsamtes, Fontanestraße 19, kann Platz für ein neues Werkstattgebäude für die Gerätewarte geschaffen werden. Hier könnten eine Wartungshalle, Schlauchwaschanlage, Feuerlöscherwerkstatt sowie die notwendigen Sozialräume untergebracht werden. Die Gesamtbaukosten wurden approximativ auf ca. 4.900.000 € ermittelt.

Die Freiwillige Feuerwehr möchte für den Zeitraum der Bauarbeiten den Löschbezirk evakuieren. Die Kosten hierzu sind noch zu ermitteln.


Grobe Kostenübersicht:

KG 200

Herrichten und Erschließen

250.000 €

KG 300

Baukonstruktionen Feuerwehrhaus Werkstattgebäude

2.040.000 €

680.000 €

KG 400

Technische Anlagen

Feuerwehrhaus

Werkstattgebäude

 

420.000 €

320.000 €

 

Baukosten KG 300 + 400

3.460.000 €

KG 500

Außenanlagen

200.000 €

KG 600

Ausstattung erfolgt über den Fachbereich 3

 

 

Reine Baukosten

3.910.000 €

KG 700

Baunebenkosten

990.000 €

 

Gesamtkosten approximativ ermittelt

4.900.000 €

 

Bisher sind im Vermögenshaushalt  eingestellt:

2020                 500.000 €

Avisiert sind im Vermögenshaushalt: 

2021               2.500.000 €

2022               1.000.000 € 

2023                 900.000 €

 

Planungs- und Realisierungszeiten:

Das verbleibende Personal im Sachgebiet Hochbau, des Fachdienstes Technisches Gebäude- und Projektmanagement, ist bis zum 30. Juni 2021 mit der Umsetzung und Abrechnung der Projekte des KInvFG I gebunden.

Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport des Saarlandes hat im November 2017 folgende Ablaufschemen für Baumaßnahmen in der Saarbrücker Zeitung veröffentlicht.

Anhand dieser Skizzierung wird deutlich, wie lange es aufgrund gesetzlicher Vorgaben dauert, bis mit einem größeren Bauvorhaben > 1 Mio. Euro begonnen werden kann:

1. Grundsatzentscheidung Bedarfsträger / Fachbereich  

2. Ermittlung des Nutzerbedarfes 6 bis 12 Monate, Abstimmungen mit Rat, Finanzen, Nutzern und  Gebäudemanagement 

3. Planungsauftrag durch Nutzerfachbereich, Kostenvoranmeldung KVM-Bau 6 Monate  

4. Architekten- und Ingenieurleistungen ausschreiben. Honorar aller Ingenieure über 214.000 Euro: Europaweites Verfahren 4 bis 6 Monate, Architektenwettbewerbe bis zu 12 Monaten

5. Erstellung der Haushaltsunterlagen Bau: 6 bis 12 Monate in Abhängigkeit von Größe und Komplexität    

6. Vorlage der geprüften Haushaltsunterlage an den Stadtrat  

7. Finanzierungsmöglichkeit suchen, bis zu 23 Monate

8. Genehmigungsplanung: 3 Monate

9. Erteilung der Baugenehmigung: 4 Monate

10. Ausführungsunterlagen Bau bis Bauvergabe: 6 Monate

11. Bauvergabe 6 Monate, größer 5 Mio. Euro EU-weite Ausschreibung der Bauleistung 

12. Baudurchführung: 2 bis 3 Jahre in Abhängigkeit von Größe und Komplexität.

13. Abnahme, Einregelung der Technik und Mängelbeseitigung 

14. Übergabe an den Nutzer

15. Umzug

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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