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Antrag - 2020/0457-002

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Alle städtischen KiTas werden aufgrund der für sie ausgestellten Betriebserlaubnisse personalisiert. Zu beachten ist, dass die Personalisierung zu 2/3 aus Erzieher*innen und zu 1/3 aus Pfleger*innen zu erfolgen hat. Man unterscheidet zwischen den als Mindestpersonalstunden vorzuhaltenden Wochenstunden und den Höchstpersonal-stunden, die als oberste, angemessene Personalisierung anerkannt werden. Nur in Höhe der angemessenen Personalstunden werden die Zuschüsse vom Land und dem Regionalverband gezahlt und die Elternbeiträge berechnet. Die darüber-hinausgehenden Kosten sind vom Träger zu finanzieren.

Die Stadt Völklingen hat in allen städtischen KiTas die vorzuhaltenden Mindest-personalstunden bzw. Stellen mit Mitarbeiter*innen besetzt. Die zurzeit vakanten 8 Stellen, sind Stellen, die aufgrund von überwiegend in Anspruch genommenen Elternzeiten der Stelleninhaberinnen befristet zu besetzen sind. Jedoch führen diese Stellen normalerweise nicht dazu, dass die Mindestpersonalisierung unter die sogenannte 25%-Grenze absinkt, da im Optimalfall auf Springer*innen zurückgegriffen werden kann. Der überwiegende Teil dieser Stellen wurde bereits mehrfach ausgeschrieben und aufgrund mangelnder Bewerbungen nicht besetzt. Zudem wurden, über die Mindestpersonalgrenze hinaus, Springer*innen eingestellt. Allerdings nur bis zur Grenze der Höchstpersonalisierung um den Personalkostenzuschuss zu erhalten. Zurzeit gibt es fünf Springer*innen-Stellen, eine sechste, unbefristete Stelle ist im Ausschreibungsverfahren. Zwei der Springer*innen-Stellen sind zurzeit nicht besetzt, da die eigentlichen Stelleninhaberinnen innerhalb der Einrichtungen auf befristete Stellen wechseln wollten. Auch diese beiden befristeten Springer*innen-Stellen wurden bereits ausgeschrieben, jedoch gab es bisher keine entsprechenden Bewerbungen.

Die jetzt aufgrund von vermehrten Krankmeldungen entstandene Personalsituation liegt nicht an dem Umstand, dass die KiTas nicht entsprechend den gesetzlichen Vorgaben personalisiert sind. Zum einen liegt der Mangel an Bewerbungen, insbesondere bei den Erzieher*innen daran, dass kaum noch Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt sind und zum anderen daran, dass die befristeten Stellen für ausgebildete Erzieher*innen nicht attraktiv sind, wenn anderenorts unbefristete Stellen angeboten werden. Von anderen Trägern wurde mitgeteilt, dass zwischenzeitlich selbst unbefristete Stellen nicht zu besetzen sind und zum Teil Gruppen in KiTas deshalb nicht geöffnet wurden.

Selbstverständlich unterstützen die Mitarbeiter*innen der städt. Kitas untereinander, d.h., wenn keine Springer*in frei sind, wird auch, wenn die Möglichkeit besteht, untereinander mit Personal ausgeholfen. Diese Möglichkeit kann jedoch nur dann umgesetzt werden, wenn die Personalisierung der eigenen Einrichtung dies ermöglicht und die jetzt geltenden Hygienebestimmungen dies erlauben.

Um eine Möglichkeit zu schaffen, die befristet vakanten Erzieher*innen-Stellen zu personalisieren, wurde mit dem Landesjugendamt (LJA) darüber verhandelt, ggfls. Kinderpfleger*innen für diese befristeten Erzieher*innen-Stellen einstellen zu dürfen. Hier sollte es sich um Ausnahmen handeln, die es ermöglichen, den Betrieb vor Ort aufrecht erhalten zu können. Die Auswahl der entsprechenden Kinderpfleger*innen werden vor Einstellung mit dem LJA besprochen. Hier muss eine Begründung der Eignung dargelegt werden.

Zurzeit werden in den städtischen KiTas vier AE-Praktikanten bzw. AE-Praktikant-innen und drei PIA-Auszubildende beschäftigt. Sollte gewünscht sein, die Personalisierung über die bezuschussfähige Höchstpersonalisierungsgrenze zu besetzten, könnten dementsprechende Sitzungsvorlagen zur Beschlussfassung erstellt werden. Hier müssten entsprechende Mittel in den Haushalt eingebracht und ggfls. der Stellenplan nachbearbeitet werden.

 

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