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Stellungnahme - 2020/0451-001

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Beratungsfolge

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Stellungnahme der Verwaltung 

Das Grundstück der Sparkasse Saarbrücken befindet sich außerhalb eines  Bebauungsplan-Geltungsbereiches. Planungsrechtlich ist der Bereich als Allge-meines Wohngebiet (WA) einzustufen.

Demnach wären hier Nutzungen, die mit der Wohnnutzung konform sind, ebenso zulässig wie beispielsweise auch Läden, die der Versorgung des Wohngebietes dienen.

Von der Grundstücksgröße her könnte das beispielsweise eine Bäckerei mit einem ergänzenden Lebensmittelangebot sein.

Ein Verbrauchermarkt hingegen würde sich nach Einschätzung des Fachdienstes Stadtplanung und Stadtentwicklung vom Flächenbedarf her an diesem Standort nicht realisieren lassen – es sei denn, man würde Gebäude auf benachbarten Grundstücken abreißen.

Würde man dann einen Investor finden, der bereit ist, einen Verbrauchermarkt an diesem Standort zu betreiben, müsste ein entsprechendes Bebauungsplanverfahren mit der Festsetzung „SO Einkaufsmarkt“ eingeleitet werden.

 

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Anlagen

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