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Beschlussvorlage - 2020/0469

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

DDD

 1. Dem Antrag der Lebenshilfe e.V. Völklingen auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens wird zugestimmt.

 2. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes VIII/41 "Der Vorderste Berg", 1. Änderung wird eingeleitet (§ 2 BauGB).

     Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung). Die Verwaltung
     wird mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

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Sachverhalt

 

Die Lebenshilfe e.V. Völklingen, Waldstraße 20, 66333 Völklingen, hat mit Schreiben vom 22.09.2020 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes in Völklingen-Wehrden beantragt (Anlage 1).

Hierdurch soll die Errichtung eines Kindergartens ermöglicht werden. Geplant ist hier ein inklusiver Kindergarten, in dem Kinder aufgrund ihrer vielfältigen Besonderheiten (z.B. Besonderheiten sozialer und kultureller Natur, Kinder mit und ohne Behinderung, Besonderheiten hinsichtlich Sprache und Religion,..) individuell gefördert und betreut werden sollen.

Anmerkung: Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung wird aufgrund erforderlicher Maßnahmen vergrößert (siehe Anlage 2)


Das geplante Vorhaben macht eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes VIII/41 „Der Vorderste Berg“ aus dem Jahre 1986 erforderlich, der hier zwar auch Fläche für den Gemeinbedarf festsetzt, jedoch mit der Zweckbestimmung „Mehrzweckhalle“. Mit der Bebauungsplanänderung wird die Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Kindergarten / Kindertagestätte“ festgesetzt.


Da es sich bei dem Bebauungsplan um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, wird der Bebauungsplan gem. § 13a Abs. 1 BauGB aufgestellt.


Im beschleunigten Verfahren kann von den frühzeitigen Beteiligungsschritten gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung mit einem Umweltbereicht ist ebenfalls nicht erforderlich.

 

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

 

Der rund 0,8 ha große Geltungsbereich umfasst das Flurstück 873/2 und einen  Teilbereich des Flurstückes 874/3 in der Flur 5, Gemarkung Wehrden. Grundstückseigentümerin ist die Stadt Völklingen. Die Lebenshilfe Völklingen wird das Flurstück 873/2 (4091 m²) und einen ca. 1058 m² großen Flächenanteil aus dem Flurstück 874/3 erwerben oder schließt einen Erbbaurechtsvertrag mit der Stadt ab.

 

Das Plangebiet selbst besteht derzeit im westlichen Bereich aus einer Schotterfläche, auf der sich Container befinden während der östliche Teil durch Grünstrukturen und Bäume geprägt ist. Der Bereich ist unbebaut.

 

Der aktuell rechtswirksame Flächennutzungsplan des Regionalverbandes Saarbrücken stellt für das Gebiet eine Grünfläche dar. Der Flächennutzungsplan ist auf dem Wege der Berichtigung anzupassen.

 

Der Antragsteller erklärt sich in seinem Antrag bereit alle mit der Planung entstehenden Kosten komplett zu übernehmen. Eine verbindliche Regelung hierzu wird in einem noch zu schließenden Städtebaulichen Vertrag getroffen.

 

Mit der Planung beauftragt wurde das Planungsbüro agstaUMWELT GmbH, Saarbrückerstraße 178, 66333 Völklingen

 

Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes wird mit dem Hinweis öffentlich bekannt gemacht, dass gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltrelevanter Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden.

 

Weiter Erläuterungen können in der Sitzung erfolgen.

 

 

 

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