ALLRIS net

Beschlussvorlage - 2020/0416

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren
Beschlussentwurf

  Der vorgelegten Genehmigungsplanung wird zugestimmt.

Reduzieren

Sachverhalt

Bei der Neugestaltung der Hochstraße, der Karlstraße und des die beiden Straßen verbindenden Teilabschnitts der Poststraße handelt es sich um eine Einzelmaßnahme im Rahmen der Gesamtmaßnahme "Nördliche Innenstadt", die wiederum im Städtebauförderprogramm "Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten" (früher "Soziale Stadt") verankert ist.

Die Grundlage für die Durchführung der Gesamtmaßnahme bildet das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK), das im Mai 2015 vom Stadtrat beschlossen worden war. Das ISEK wiederum berücksichtigt die Ergebnisse einer Zukunftswerkstatt, in deren Rahmen sich die Bürgerinnen und Bürger und die sonstigen für das Quartier relevanten Akteure mit der weiteren Entwicklung der Nördlichen Innenstadt beschäftigten. Unter dem Leitbild "Besser wohnen und leben im Quartier" werden im ISEK relevante Handlungsfelder benannt und konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, mit denen ein Betrag zur Erreichung von Teilzielen geleistet werden kann. Im Handlungsfeld "Städtebauliche Aufwertung" mit dem Teilziel "funktionale und gestalterische Aufwertung des öffentlichen Raumes zur Verbesserung des Gesamterscheinungsbildes und zur Anregung privater Folgeinvestitionen" wird die Neugestaltung des Bereichs "Karlstraße/Hochstraße" als ein Maßnahmenschwerpunkt genannt. Ausgehend von einem sehr schlechten Zustand der Straßen- und Gehwegbeläge und unter Berücksichtigung der Funktion der Straßen als reine Anliegerstraßen bietet der zur Verfügung stehende relativ breite Verkehrsraum ausreichend Potenzial, im Sinne einer Wohnumfeldverbesserung tätig zu werden.
Die Planungsziele lauten: Aufwertung der Aufenthaltsfunktion der Straßen, Förderung der Attraktivität des Zu-Fuß-Gehens, Herstellen einer Schulwegsicherheit, Verkehrsberuhigung, Neuordnung des Parkens, Straßenraumbegrünung zur gestalterischen Aufwertung, einheitliche und attraktive Gestaltung der Oberflächenbeläge, der Leuchten und sonstigen Möblierungselemente. In Absprache mit dem Fördermittelgeber, in diesem Fall dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport des Saarlandes, wurde zunächst eine städtebauliche Vorplanung für die beiden Straßen, einschließlich des die Straßen verbindenden Teilstücks der Poststraße in Auftrag gegeben. Über zwei Bürgerversammlungen sowie über Beratungen im Stadtteilforum der Nördlichen Innenstadt wurden die Bürgerinnen und Bürger an der Planung beteiligt.

 

Der Rat der Stadt Völklingen hat bereits in seiner Sitzung am 22.06.2017 der städtebaulichen Vorplanung für den Gesamtbereich zugestimmt und damit die Entwurfsprinzipien festgelegt. Als ersten Bauabschnitt wurde dann für die Hochstraße mit einem ersten Teilabschnitt der Poststraße eine Entwurfsplanung erarbeitet als Grundlage eines Förderantrages. Nach Eingang des Förderbescheides erfolgte die Ausführungsplanung und Ausschreibung. Die Baumaßnahme "Neugestaltung der Hochstraße" konnte bis auf noch ausstehende geringfügige Restarbeiten im Juli dieses Jahres abgeschlossen werden.

Parallel zur Umsetzung der Neugestaltung der Hochstraße wurde die Entwurfsplanung zur Neugesatltung der Karlstraße vorangebtrieben. Des Weiteren wurden zwischenzeitlich in der Karlstraße notwendige Kanalarbeiten und Arbeiten an der Fernwärmeleitung abgeschlossen. Auf Grundlage sich konkretisierender Kostenberechnungen auch im Zusammenhang mit weiteren parallel laufenden Einzelmaßnahmen im Quartier der Nördlichen Innenstadt (u.a. "Freifläche Poststraße" an der Versöhnungskirche) musste die Abdeckung der maßnahmen mit  Städtebaufördermittel mit dem Fördermittelgeber abgestimmt wrden und Mittel neu beantragt werden. In einer letzten Planungsphase für die Neugestaltung der Karlstraße  mussten jetzt die potentiellen Baumstandorte in der Karlstraße bzgl. Leitungsverläufen noch genauer untersucht werden, um eine realistische Entwurfsfassung/Genehmigungsplanung als Förderantrag einreichen zu können. Die Planung ist somit mit dem Fördermittelgeber, auch teilweise bereits mit den zu beteiligenden baufachlichen Prüfstellen vorabgestimmt.

 

Die jetzt vorliegende Genehmigungsplanung wurde durch das Ingenieurbüro Naumann und Saar, Eppelborn, ausgearbeitet. Das Büro war auch bereits für Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung in der "Neugestaltung der Hochstraße" verantwortlich. Dabei wurde für die Karlstraße wie auch schon bei der Hochstraße die bereits beschlossene Vorzugsvariante der Vorplanung nochmals verfeinert hinsichtlich Verkehrstechnik, notwendiger Ausbaustandards und Beachtung bestehender Versorgungsleitungen und ergänzt u.a. auch hinsichtlich der Umsetzung eines neuen Beleuchtungskonzepts. Der Ausbau umfasst den gesamten Straßenraum der Karlstraße zwischen Kühlweinstraße und Hirtenstraße auf einer Länge von ca. 210 m und die senkrecht zur Karlstraße verlaufende Poststraße, nach Süden bis zum Anschluss an den bereits von der Hochstraße aus neu gestalteten Teilabschnitt (ca. 40 m), nach Norden ca. 10 tief zur Einfassung des Kreuzungsbereichs. Der in der Genehmigungsplanung dargelegte Ausbau entspricht grundsätzlich dem, wie er in der Hochstraße vollzogen wurde. Straße und Gehweg werden niveaugleich ohne Hochborde angelegt. Die eigentliche, mit Asphalt befestigte Fahrbahn wird auf das nach den Verkehrserschließungsvorgaben erforderliche Mindestmaß reduziert (4,20 m). Damit entsteht ausreichend Raum für die Gehweg-/Parkplatzbereiche, die mit jeweils einer Muldenrinne (2 x 0,30 m) zur Fahrbahn hin abgegrenzt werden. Ausgehend von einer Mindestbreite des Gehwegs von 2,0 m und unter Berücksichtigung bestehender Grundstückseinfahrten werden an entsprechend geeigneten Stellen Parkflächen in Längsaufstellung angelegt. Gehwegbereich und Parklätze werden mit einem Betonsteinpflaster befestigt, wobei über verschiedene Farbabstufungen letztere wiederum kennlich gemacht werden. Die bereits in der Hochstraße gewählte Farbgebung der Materialien im Spektrum warmer Grautöne wird in der Karlstraße fortgesetzt, um auch hier die Fassaden der angrenzenden Gebäude im Straßenbild zur Geltung bringen zu können. Als weiteren Beitrag zur Aufwertung des Verkehrsraums als Teil des öffentlichen Raums, werden an geeigneten Stellen Bäume gepflanzt und in Fortführung des Masterplans Licht der Stadt Völklingen bzw. im Zuge der technischen Erneuerung neue Leuchten installiert. Die Auswahl der Materialien und der Ausstattungselemente wird der der Hochstraße entsprechen.

 

Da das Fördergebiet der Nördlichen Innenstadt nicht in einem förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet liegt (mit Ausnahme des Umfelds der Versöhnungskirche und des Grundstücks der Mühlgewannschule) und daher keine Ausgleichsbeträge erhoben werden, ist bei der vorgesehenen Neugestaltung der Karlstraße/Poststraße, die u.a. auch den Ausbau der Gehewegbereiche umfasst, die "Satzung der Mittelstadt Völklingen über die Erhebung von Ausbaubeiträgen" anzuwenden. Danach erhebt die Stadt nach Maßgabe der Satzung Beiträge u.a. "zum Ersatz des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung oder Erneuerung von Gehwegen". Für die durch die Maßnahme betroffenen Straßen, die als Anliegerstraßen einzustufen sind, bedeutet das, dass in einer anrechenbaren Breite von 2,00 m die Kosten für den Ausbau der Gehwege zu 60 % von den Beitragspflichtigen zu tragen sind. Über die konkrete Höhe der sich aus den Ausbaubeiträgen für die einzelnen Grundstückseigentümer ergebenden finanziellen Beteiligungen kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden. Von der Anzahl her werden von der Maßnahme 38 Grundstücke betroffen, einschließlich des Grundstücks der GSW (Wohnanlage Karlstraße 1).

 

Nach Zustimmung zur vorgelegten Genehmigungsplanung wird der darauf aufbauende Förderantrag beim Ministerium eingereicht werden. Nach Vorliegen des Förderbescheids kann die Maßnahme ausgeschrieben und der Bauauftrag vergeben werden.

 

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen

  Nach Kostenberechnung belaufen sich die reinen Baukosten für die Maßnahme "Neugestaltung der Karlstraße mit Abshcnitt Poststraße" auf rd. 830.000 € brutto. Die Baunebenkosten schlagen in diesem Falle mit rd. 90.000 € zu Buche, woraus sich Gesamtkosten von rd. 920.000 € brutto ergeben.
Die noch zu ermittelnden Beiträge nach der Ausbaubeitragssatzung sind als zu erwartende Einnahmen von den gesamtförderfähigen Kosten in Abzug zu bringen.

Die Förderquote beträgt bei Städtebauförderprogrammen 66,66 %, d.h. 33,33 % der förderfähigen Gesamtkosten müssen von der Stadt übernommen werden. Im aktuellen Verfügungsrahmen "Sozialer Zusammenhalt Nördliche Innenstadt" sind entsprechende Gelder aus bereits erfolgten Förderzuteilungen eingestellt, die auch über den städtischen Haushalt abgedeckt sind.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...