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Beschlussvorlage - 2020/0412

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

 

Die beigefügte Neufassung der städtischen Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage wird beschlossen.

 

 

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Sachverhalt

  

Aufgrund des Urteils des Oberverwaltungsgerichtes des Saarlandes vom 29. Juni 2016 hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 13. September 2016 die Verwaltung beauftragt, die Abwassergebührensatzung zu ändern und anstelle des bisherigen Frischwassermaßstabs nunmehr eine nach Schmutz- und Niederschlagswasser gesplittete Abwassergebühr einzuführen.

 

Zur Realisierung des enorm aufwändigen Projekts wurde verwaltungsintern eine Arbeitsgruppe, bestehend aus den Fachdiensten 15, 51 und 53 gebildet.

 

Weiterhin waren umfassende Unterstützungsleistungen durch die Firma A.D.N. Consulting erforderlich, welche Ende April 2017 beauftragt wurden.

 

Im Juni 2018 fanden in fünf Stadtteilen Bürgerversammlungen statt, wobei das Projekt ausführlich vorgestellt und erläutert wurde.

 

Nach Versendung der Selbstauskunftsbögen an die Gebührenpflichtigen fanden im Neuen Rathaus an mehreren Tagen ganz- bzw. halbtägige Informationsveranstaltungen statt, in welchen sich die Völklinger Bürger/-innen und Firmen detailliert über ihre individuellen Gegebenheiten beraten lassen konnten. Diese Veranstaltungen wurden von der Firma A.D.N. Consulting durchgeführt und fanden regen Zuspruch.

 

Im Jahr 2019 wurde die Feststellung der gesamten gebührenrelevanten Fläche abgeschlossen. Sie beträgt 5.178.073,25 m².
 

Hiervon entfallen

- auf kommunale Straßen, Wege und Plätze: 1.444.836,66 m²
- auf die sieben Landesstraßen und die Bundesstraße (B 51) 285.595,80 m²
- auf private Grundstücke: 3.280.908,15 m²
- auf städtische Grundstücke: 166.732,64 m²

 

Zwecks Ermittlung des Aufteilungsverhältnisses der gebührenrelevanten Kosten wurde durch einen städtischen Tiefbauingenieur fiktiv ein neues, getrenntes Entwässerungssystem für Schmutz- und Niederschlagswasser in Völklingen berechnet. Ende Juli 2020 konnte diese Berechnung abgeschlossen werden. Sie führte zu fiktiven Gesamtkosten in Höhe von rd. 351,4 Mio. €, wovon rd. 193,5 Mio. € (= 55,07 %) auf den Regenwasserkanal entfallen und rd. 157,9 Mio. € (= 44,93 %) auf den Schmutzwasserkanal. Dieses Aufteilungsverhältnis liegt innerhalb der erwarteten Bandbreite (Fachliteratur sowie Daten anderer Kommunen) und wird bei der Gebührenkalkulation zu Grunde gelegt. Das Kosten-Aufteilungsverhältnis des einheitlichen Verbandsbeitrages, welches auf Angaben des Entsorgungsverbandes Saar basiert, beträgt 27,00 % für das Regenwasser und 73 % für das Schmutzwasser. Der einheitliche Verbandsbeitrag ist mit rd. 5,1 Mio. € die mit Abstand größte Aufwandsposition bei den Gesamtkosten der Abwasserentsorgung (rd. 49 %).

 

Die Kalkulation der getrennten Gebühr für Schmutz- und Niederschlagswasser ist beigefügt. Sie weist eine reduzierte Schmutzwassergebühr in Höhe von 3,52 €/m³ aus (bisher 4,89 €/m³) und die neue Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,77 €/m².

 

Die Umstellung auf die gesplittete Abwassergebühr macht eine Neufassung der städtischen Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage erforderlich. Ein entsprechender Entwurf ist beigefügt.

 

Weitere Erläuterungen können in der Sitzung gegeben werden.

 

Es wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

Keine. Die Kosten der Abwasserentsorgung, welche bisher lediglich nach dem Frischwassermaßstab auf die Gebührenpflichtigen umgelegt wurden, werden nunmehr nach dem Frischwassermaßstab und der Quadratmeterzahl der versiegelten Flächen kalkuliert.

 

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Anlagen

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