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Informationsvorlage - 2020/0396

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Seit den Corona-bedingten Schließungen der KiTas und Grundschulen wurden im FD 24 u.a. die im Folgenden aufgeführten Arbeiten erledigt.

 

Corona-Pandemie:

Aufgrund der Corona-Krise und der damit verbunden angeordneten Schließung der Kindertageseinrichtungen und Schulen zum 16.03.2020 haben sich die Arbeitsabläufe im Fachdienst 24 erheblich verändert. Die damit einhergehenden Notbetreuungen in den Grundschulen und Kindertageseinrichtungen mussten entsprechend den Vorgaben der übergeordneten Behörden (sowohl im Hygiene- wie auch im personellen Bereich) innerhalb kürzester Zeit organisiert werden. Als Träger der Grundschulen waren wir in der Pflicht, die Auswahl der Platzverteilung zu übernehmen und mit den Schulleitungen zu kommunizieren. Die Auswahl der Notbetreuungen im KiTa-Bereich wurde, aufgrund der hier getätigten Anmeldungen und Klassifizierungen vom Jugendamt des Regionalverbandes getroffen.

Die strenge Vorgabe bei der Auswahl nur Kinder aufzunehmen, bei denen keine Betreuung anderwärtig sichergestellt werden konnte und die Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten, führte zu enormen Rückfragen aus der Elternschaft. 

Die Notbetreuung machte eine sehr umfangreiche Elternarbeit erforderlich, da in der Elternschaft große Unsicherheit, Unverständnis und auch Verzweiflung bestand. Täglich gingen unzählige Anrufe, Mails und Neuanträge ein, die umgehend zu bearbeiten waren. Selbst an den Wochenenden oder spät abends, wurden entsprechende Anfragen beantwortet, auch in der Zeit des Homeoffice. Wichtig war es für uns, für die Eltern erreichbar zu sein, da die ganze Situation für alle Betroffenen neu gewesen ist und Angst verbreitet hat.

Im Gegenzug wurde außerdem, verursacht durch die sich ständig ändernden Vorgaben (Hygienebestimmungen, Gefährdungsbeurteilungen u.a.) die Verunsicherung des Vor-Ort-Personals sehr groß. Hier wurde versucht, ebenfalls auch an Wochenenden und während der Homeoffice-Phase, dem Personal durch persönliche Gespräche am Telefon, Regelungen und Erklärungen an die KiTas und die Grundschulen und ggfl. Nachsteuerung der Abläufe, die Ängste zu nehmen.

Durch den Ausfall des gesamten Personals der FGTS der Grundschule Heidstock wurde eine Feriennotbetreuung an anderen Grundschulen organisiert. Hier sei zu erwähnen, dass erst ab dem 17.08.2020 der städtische Hort an der GGTS eingerichtet ist und ursprünglich die Vereinbarung bestand, dass die dort noch ansässige FGTS diese Aufnahme übernehmen sollte.

Für die anderen Grundschulen wurden ebenfalls Antragsverfahren zur Aufnahme einer Feriennotbetreuung, gemeinsam mit den Schulleiterinnen erarbeiten und umgesetzt.

Die ständig fortgeschriebenen Hygienepläne und Arbeitsanweisungen der Ministerien (oftmals erst spät nachmittags oder an Wochenenden zugegangen) mussten sofort umgesetzt werden. Dies hat insbesondere im Grundschulbereich die Reinigungsabläufe, Materialbeschaffungen (Desinfektion, Masken u.a.) betroffen. Ebenso in den KiTas. Hier kam erschwerend hinzu, dass Arbeitsabläufe, die sich ständig an die Pandemiegegebenheiten anzupassen hatten, sofort mit dem vorhandenen Personal (teilweise Kontaktverbot untereinander, keine Durchmischung) umzusetzen waren. Auch hier wurden u.a. an Wochenenden gemeinsam mit den KiTa-Leitungen nach Möglichkeiten der Umsetzung gesucht und auch gefunden. Für alle KiTas mussten, gemeinsam mit dem BAD und der Betriebsärztin Gefährdungsbeurteilungen erneuert und angepasst werden. Diese werden ständig fortgeschrieben. In diesem Zusammenhang sei auch zu erwähnen, dass es ausgearbeitete Vorschläge der übergeordneten Behörden bezüglich der Handhabung mit Erkältungserkrankungen bei Kindern, die sogenannten „Schnupfennasen“ hinsichtlich der Teilnahme an den Betreuungen gibt.

Die Außengelände sowie Eingangsbereiche wurden so präpariert, dass hinsichtlich der Wegführung „Einbahn-Regelungen“ getroffen wurden und Abstandsmarkierungen angebracht wurden.

Zur Vorbereitung und Durchführung von Homeschooling und Videokonferenzen musste erforderliche Hardware und diverse Lizenzen beschafft und eingerichtet werden.

Zum Wiedereinstieg in den Regelbetrieb musste in einigen KiTas die Schlafsituation angepasst werden, damit der Mindestabstand von 1,50 m zwischen den Schlafplätzen eingehalten wird.

Auch in den städtischen Grundschulen und KiTa kam es immer wieder zu Corona-Verdachtsfällen, die sich, zum Glück, nicht bestätigt haben. Das Procedere der Abstimmung in diesem Fällen mit dem Gesundheitsamt, der Betriebsärztin, den Kolleginnen und Kollegen im Hause, waren mitunter zeitaufwendig.

Die städtische IT-Abteilung hat u.a. dem Fachdienst (Verwaltung und z.T. KiTa-Leiterinnen) die Möglichkeit des Homeoffice eingerichtet. Da diese Situation und das Einrichten der Homeoffice-Arbeitsplätze innerhalt kürzester Zeit erstmalig für eine große Anzahl der Gesamtverwaltung bereitgestellt werden musste, war es oftmals schwierig und sehr zeitaufwendig, dieses System ohne Einschränkungen zu nutzen. Das lag u.a. daran, dass die, bei den einzelnen Mitarbeiter*innen zuhause vorhandenen WLAN und sonstige EDV-Einrichtungen nicht so ausgestattet waren, wie es erforderlich gewesen wäre. Trotzdem war es, aus Sicht des FD 24 eine große Hilfe gewesen.

Die Abläufe bezüglich des Publikumsverkehrs, der Baumaßnahmen oder Reparaturarbeiten vor Ort, der Integrationskräfte u.a., mussten alle neu geordnet werden. Ebenso war es erforderlich, das Personal, das aus anderen Fachdiensten für den Fachdienst 24 an den Grundschulen und KiTas tätig ist, so zu erhöhen, dass kein Wechsel der jeweils zuständigen Person/Ort erfolgen kann.

Während der Homeoffice-Phase hat das pädagogische Personal der KiTas an den Konzepten weitergearbeitet oder die Portfolio-Mappen ergänzt. Außerdem wurde Material zur Verfügung gestellt, um Behelfsmasken (Erwachsene und Kinder) zu nähen. Diese wurden u.a. an Kinder und Eltern verteilt, die keine Masken zur Verfügung hatten und an die Schülerbeförderung.

Aufgrund der geringen Anzahl von Essen in der Mittagsverpflegung in den KiTas wurden vor Ort selbst Mahlzeiten, zum Teil mit den Kindern, zubereitet. Erst zu einem späteren Zeitpunkt, d.h. nach der schrittweisen Wiedereröffnung wurden mit dem Caterer entsprechende Lieferungen neu verhandelt.

Für die Monate April und Mai bestand für Eltern von KiTa-Kindern die Möglichkeit einen Antrag auf Erlass der KiTa-Gebühren zu stellen. Die diesbezügliche Mitteilung des Ministeriums kam meistens sehr spät und ein entsprechendes Umsetzen sollte jedoch sofort ermöglicht werden. Diesbezügliche Anträge wurden von hier entwickelt, Elternanfragen beantwortet und die hunderte von Anträgen bearbeitet und an die Auszahlungsstelle weitergeleitet. Die Rückabwicklung mit dem Ministerium zur Vereinnahmung der ausgefallenen Gebühren wurde entsprechend erledigt.  

Immer noch begleitet uns die Corona-Pandemie im Arbeitsalltag der Grundschulen und KiTas. Verdachtsfälle werden nach wie vor gemeldet und bis jetzt ist noch kein Fall bestätigt worden. Aufgrund der Hygienevorgaben und der entsprechenden Umsetzung hoffen wir, dass, bei Bestätigung eines Covid-19-Falles, nur einzelne Gruppen betroffen wären und nicht ganze Einrichtungen. Wenn uns dies gelingt, wäre im Falle einer Erkrankung nicht die ganze Einrichtung zu schließen und somit alle Betreuungsplätze betroffen. Letztendlich entscheidet jedoch das zuständige Gesundheitsamt über die Vorgehensweise.

 

Qualitätsmanagement:

Seit dem zweiten Quartal 2020 finden Termine für das Qualitätsmanagement kommunaler KiTas statt, für welches der FD 24 an verschiedenen Steuerungsgruppen und Arbeitskreisen teilnimmt. Wegen des Shutdowns waren zuvor leider nur Telefonate und Telefon-Konferenzen möglich, weshalb auch hier Termine verschoben werden mussten. Zurzeit werden die Trägerleitbilde, das Trägerhandbuch, die KiTa-Leitbilde und die KiTa-Handbücher gemeinsam erstellt.

 

Schaffung neuer KiTa-Plätze, die sich bereits in der Bauphase befinden:

Für den Erweiterungsbau der Kinderstätte Geislautern-Wehrden e.V. wurden mit der KiTa-Leitung die für dort benötigte Ausstattung abgestimmt. Aufgrund der sich erhöhenden Betreuungsplätze mussten einige Änderungen am Raumprogramm vorgenommen werden. Der FD 24 hat die entsprechenden Förderanträge beim Ministerium für Bildung und Kultur gestellt und die anteilige Finanzierungszusage des Regionalverbands Saarbrücken eingeholt. Die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns ging am 24.08.2020 beim FD 24 ein, sodass nun das Ausschreibungsverfahren für das benötigte Mobiliar durchgeführt werden kann.

Seit März 2020 finden regelmäßige Baubesprechungen im Zusammenhang mit der Erweiterung des Montessori Kinderhauses, St. Konrad, Röchlinghöhe, zusammen mit der KiTa gGmbH, dem Bistum Trier, dem beauftragten Architektenbüro und dem FD 24 statt. Ziel ist es, die Bauabläufe und damit verbundenen städtischen Zuschüsse kontrolliert in der Bearbeitung zu halten. Die erste Abschlagszahlung von 57.000,00 € ist erfolgt.

 

Schülerbeförderung in Zeiten von Corona:

In Zusammenarbeit mit den Verkehrsbetrieben Völklingen wurde, entsprechend des jeweiligen Standes der Schließung bzw. Öffnung der Grundschulen, der Einsatz der Busse für die Schülerbeförderung angepasst.

Gemeinsam mit dem FD 12 wurden entsprechend dem Landesförderprogramm Corona-Schülerverkehre Verstärkerfahrten zur Wahrung der Abstände in den Bussen im Schülerverkehr umgesetzt (GS Bergstr./Röchlinghöhe, Fürstenhausen, Heidstock/Haydnstraße). Hierzu fanden u.a. Verhandlungen mit den Völklinger Verkehrsbetrieben und dem Finanzministerium statt.

 

Außengelände Grundschulen und KiTas:

Die jährliche Überprüfung der Außengelände der KiTas und Grundschulen wurde durchgeführt. Die Instandsetzung und die Einrichtung von Sonnenschutz ist aufgrund stark verlängerter Lieferzeiten von Ersatzmaterialien noch im Gange. Auf dem Außengelände der Grundschule Geislautern war zusätzlich mit Vandalismus zu kämpfen. Hier wurde ein Spielgerät mutwillig zerstört, was zur Strafanzeige gebracht wurde. Das Verfahren gegen unbekannt wurde zwischenzeitlich eingestellt. Das Spielgerät wurde ausgetauscht.

 

Schulstandorte und KiTa-Betreuungsbedarfe:

Als Diskussionsgrundlage wurde ein Konzept zur Entwicklung der Schulstandorte erstellt. In diesem Zusammenhang wurden bereits zahlreiche Termine wahrgenommen. Weitere Entscheidungen stehen hier noch aus.

Zum Start des Schuljahres 2020/2021 wurden für die Grundschule Bergstraße und die Grundschule Haydnstraße jeweils vier neue Klassenräume in Containerbauweise geschaffen und mit dem notwendigen Mobiliar ausgestattet. Zurzeit werden 14 Schulräume durch Container zusätzlich bereitgestellt (2 Fürstenhausen, 8 Haydnstraße, 4 Bergstraße).

Die diesjährige Einschulung der Erstklässler wurde entsprechend der Hygiene- und Abstandsregeln in Zusammenarbeit mit den Schulleitungen organisiert. Die Markierungsarbeiten an Haltestellen, das Aufhängen von Hinweisbannern und die Veröffentlichung von Pressemitteilungen zum Schulstart fanden ebenso wie die Schulbuchausleihe wie jedes Jahr statt.

Die GS Heidstock-Luisenthal, die ab dem Schuljahr 2020/2021 vollständig zur GGTS ausgebaut ist, war entsprechend mit städtischen Mitarbeitern zu personalisieren (Erzieher*innen, HWK für Hort und GGTS). Mit dem vollständigen Ausbau zur GGTS fiel die FGTS an diesem Standort weg, weshalb ein Ausschreibungsverfahren für einen Caterer durchgeführt wurde. Aufgrund der vorhandenen Angebote wurde der Fa. Rettel der Zuschlag zur Lieferung der Mittagsverpflegung an der GGTS Heidstock erteilt. Die benötigten Verpflegungsverträge wurden erstellt und an die Schulleitung zur Verteilung an die Eltern übermittelt. Die Betriebserlaubnis für den am 17.08.2020 eröffneten Hort an der GGTS wurde erst am 10.08.2020 zugesandt. Aufgrund der Corona-Situation hatte das LJA den Zugang der Betriebserlaubnis immer wieder verschoben. Die zur Öffnung des Hortes erforderlichen Begehungen mit der Unfallkasse usw. konnte, zum Glück, auch unter Corona-Bedingungen stattfinden und entsprechende Erlaubnisse somit erteilt werden.

Erst sehr spät hat die Schulleitung der GGTS mitgeteilt, dass die vorhandenen Essgelegenheiten nicht ausreichen. Zusätzlich mussten innerhalb kürzester Zeit 20 Essplätze durch Umbau der dortigen Küche usw. geschaffen werden.

Eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung, Hygienevorgaben usw. sind gemeinsam mit dem BAD, der Betriebsärztin und der dortigen Leitung entsprechend entwickelt und umgesetzt worden.

 

Gute-Kita-Gesetz:

Die Senkung der KiTa-Gebühren ist, gemeinsam mit den Gebühren für den neu eröffneten Hort gem. SKBBG, in der zu beschließenden 9. Gebührensatzung für städtische Kindertageseinrichtungen und den städtischen Hort enthalten. Die Gebühren werden rückwirkend zum 01.08.2020 um weitere 4% gesenkt. Das heißt, dass der Anteil der Eltern von 21 % auf 17 % der angemessenen Personalkosten gesenkt wird.

 

DigitalPakt Schule 2019-2024, Sofortausstattungspakt:

Im Rahmen des Förderprogramms „DigitalPakt Schule 2019-2024“ wird der Ausbau der digitalen Infrastruktur der Schulgebäude vom Bund gefördert. Die Stadt Völklingen plant, mit allen Grundschulen an diesem Förderprogramm teilzunehmen. Die Grundschulen sind derzeit an der Erarbeitung der Medienkonzepte, die bei Förderantragstellung vorgelegt werden müssen. Insgesamt kann die Stadt Völklingen aus dem DigitalPakt Schule rund 800.000 Euro Fördermittel erhalten.

Aufgrund der Corona-Pandemie wurde von Seiten des Bundes das Förderprogramm DigitalPakt Schule um das Sofortausstattungsprogramm erweitert. Mit diesem sollen nach aktuellem Stand digitale Endgeräte für formal bedürftige Schüler*innen (=Schüler*innen, die eine Befreiung für die Schulbuchausleihe haben) beschafft werden. Ziel ist es, faktisch bedürftigen Schüler*innen (=formal bedürftig + kein digitales Endgerät im Haushalt, mit dem gelernt werden kann) vorwiegend der 3. und 4. Klassen im Falle eines erneuten Lockdowns, digitale Endgeräte ausleihen zu können, damit das Lernen Zuhause ermöglicht werden kann. Die Stadt Völklingen möchte sich auch an diesem Programm beteiligen.

Die Problematik der vergangenen Wochen war, dass es nichts Schriftliches zu dem Programm gab. Sämtliche Informationen wurden der Presse entnommen oder gründeten auf mündlichen Aussagen von Seiten des Ministeriums für Bildung und Kultur. Erst mit Datum vom 17.08.2020 wurde ein ENTWURF einer Förderrichtlinie und eines Förderantrags an die Kommunen weitergegeben. Dieser ist bisher noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht. Es ist zu erwarten, dass Investitionskosten der Stadt Völklingen bis zu einem Höchstbetrag von rund 125.000 Euro anerkannt und ggfl. gefördert werden. Die Stadt Völklingen wird einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn stellen. Es ist geplant, 200 Tablets (iPads) zu beschaffen. Die aktuelle Zahl der formal bedürftigen Schüler*innen der 3. und 4. Klassen liegt bei 172 Kindern. Es ist zu erwarten, dass die Zahl der faktischen Bedürftigen dieser Klassenstufen geringer ist. Eine Ausleihe wird nur auf Antrag erfolgen. Es muss glaubhaft gemacht und vom Klassenlehrer/von der Klassenlehrerin bestätigt werden, dass kein digitales Endgerät im Haushalt für den hybriden Unterricht zur Verfügung steht. Die Geräteausleihe wird vor Ort in den Schulen erfolgen. Die anzuschaffenden Geräte werden geeignet sein, in die im Rahmen des DigitalPakts Schule zu schaffenden digitalen Infrastrukturen der Schulen integriert zu werden.

 


 

 

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