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Beschlussvorlage - 2020/0348

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

1. Der Abwägungsvorlage wird zugestimmt.

2. Der Bebauungsplan VII/31 „In den Saarwiesen“ 5. Änderung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

 

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Sachverhalt

  

In seiner Sitzung am 18.05.2020 hat der Stadtrat beschlossen, das Verfahren zur 5. Änderung des Bebauungsplanes VII/31 „In den Saarwiesen“ im beschleunigten Verfahren einzuleiten.

Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage zur Errichtung eines Heizkraftwerkes. In unmittelbarer Nachbarschaft zum Kraftwerksstandort Völklingen-Fenne plant die STEAG New Energies GmbH ein Gasheizkraftwerk, um zu einer energieeffizienten und sicheren Fernwärmeversorgung beizutragen. Vor dem Hintergrund des Kohleausstiegs soll die Fernwärmeerzeugung für die Fernwärmeschiene Saar in den nächsten Jahren schrittweise auf neue Erzeugungsinstrumente umgestellt werden.

Der Beschluss, den Bebauungsplan zu ändern, wurde am 30.05.2020 bekannt gemacht.

Die Öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 08.06.2020 bis 08.07.2020 statt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbarkommunen erhielten mit Schreiben vom 03.06.2020 die Möglichkeit, Stellung zu nehmen und evtl. in Bezug auf ihren Aufgabenbereich bestehende Anregungen vorzubringen. Im Anschreiben wurde darauf hingewiesen, dass bei Nichtäußerung davon ausgegangen wird, dass keine Bedenken und Anregungen vorliegen.

Zur vorliegenden Planung haben sich Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange geäußert. Zu den eingegangenen Anregungen wurde eine Stellungnahme erstellt, die als Anlage beigefügt ist. Sollten nach Erstellung dieser Sitzungsvorlage noch weitere Anregungen eingehen, werden diese bis zur Sitzung nachgereicht. Äußerungen der betroffenen Öffentlichkeit sind bis zur Fertigung dieser Sitzungsvorlage nicht eingegangen.

Die Verwaltung empfiehlt, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 BauGB und der Behörden gem. § 4 BauGB vorgebrachten öffentlichen und privaten Belange analog der als Anlage beigefügten Synopse gem. § 1 (7) BauGB abzuwägen, den Bebauungsplan gem. § 10 (1) BauGB als Satzung zu beschließen und die Begründung zu billigen.

 

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Anlagen

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