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Antrag - 2020/0342

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Auf den beigefügten Antrag der AfD-Fraktion vom 28.06.2020 wird verwiesen.

 

Die Lichtsignalanlagen auf den Bundes- und Landesstraßen befinden sich in der Zuständigkeit des Landesbetriebes für Straßenbau in Neunkirchen.

 

Das LfS hat diesbezüglich die als Anlage beigefügte Stellungnahme übersandt.

 

Die Lichtsignalanlagen auf den Stadtstraßen liegen in der Zuständigkeit des Fachdienstes 54 (Straßen-, Brücken- und Kanalbau), welcher hinsichtlich dieser Anlagen analog auf die Stellungnahme des LfS vom 31.08.2020 verweist.

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Anlagen

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