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Beschlussvorlage - 2020/0337

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Es wird beschlossen, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Delegation der Aufgaben und Befugnisse der Namensänderungsbehörde der Mittelstadt Völklingen an den Regionalverband Saarbrücken, wie aus der Anlage 1 ersichtlich, abzuschließen.

 

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Sachverhalt

 

 

Beim Standesamt der Stadt Völklingen werden Vor- und Familiennamensänderungen nach Maßgabe der entsprechenden Gesetze und Verordnungen durchgeführt. Es handelt sich um durchschnittlich 10 Verfahren pro Jahr, die einen Stellenanteil von ca. 5 v. H. eines Vollzeitarbeitsplatzes binden. Insoweit handelt sich um eine der Dienst­leistungen, die wenig nachgefragt werden, aber trotzdem einen sachkundigen Bedien­steten mit entsprechender Vertretungs­re­gelung voraussetzen. Im Hinblick auf die personelle Situation beim Standesamt ging von diesem Fachdienst die Initiative aus, das Aufgabengebiet an den Regionalverband abzugeben.

Die Übernahme des Aufgabengebietes ist für 1. Januar 2021 im Rahmen des Abschlusses einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vorgesehen.

Eine Entschädigung ist nicht vorgesehen. Der Regionalverband Saarbrücken wird die Gebühren, die er für die Wahrnehmung der delegierten Aufgaben und Befugnisse erhebt, für sich vereinnahmen. Die mit der Delegation verbundenen Mehrauf­wen­dungen des Regionalverbandes Saarbrücken sind damit abgegolten.

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

  - keine - (siehe oben)

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Anlagen

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