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Beschlussvorlage - 2020/0325

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

 
 

1:

Der Jahresabschluss der Stadt Völklingen zum 31. Dezember 2014 wird wie folgt festgestellt:

Bilanzsumme:               294.198.065,77 €
Allgemeine Rücklage:     87.408.887,78 €
Ausgleichsrücklage:                        0,00 €
Jahresfehlbetrag:             15.119.032,01 €


2:

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 15.119.032,01 € ist durch Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage abzudecken.


3:

Dem Herrn Oberbürgermeister wird für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 Entlastung erteilt.

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Sachverhalt

 

Die Stadt Völklingen hat mit Wirkung vom 1. Januar 2008 die Umstellung ihres Haushalts- und Rechnungswesens auf die Doppik vollzogen.

Die Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 erfolgte auf der Grundlage des § 99 KSVG in Verbindung mit den §§ 37 – 45 KommHVO und den hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften.

Gemäß den Vorschriften des Gesetzes über das neue kommunale Rechnungswesen im Saarland sowie den Vorschriften des KSVG hatte die Oberbürgermeisterin das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Völklingen mit der Pflichtprüfung des Jahresabschlusses 2014 der Stadt Völklingen beauftragt.

Die Abschlussprüfung wurde auftragsgemäß vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Völklingen durchgeführt. Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 der Stadt Völklingen datiert vom 04. Juni 2020 und führte zu keinen Einwendungen.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 schließt mit folgenden Zahlen ab:

Bilanzsumme:                294.198.065,77 €
Allgemeine Rücklage:     87.408.887,78 €
Ausgleichsrücklage:                        0,00 €
Jahresfehlbetrag:             15.119.032,01 €

Das jahresbezogene Defizit laut Ergebnisplan 2014 in Höhe von 16,4 Mio € hat sich im Ergebnis um 1,2 Mio € verbessert.  
Die Ergebnislage der Haushaltswirtschaft in 2014 wurde bei um 1,1 € geringerem Gewerbesteueraufkommen durch sinkende Schlüsselzuweisungen vom Land von 16,3 Mio € in 2013 auf 14,3 Mio € geprägt. Darüber hinaus beeinflusst die Ergebnislage weiterhin negativ die zu zahlende Regionalverbandsumlage mit 21,4 Mio € (2013 20,9 Mio €).

Weitere Erläuterungen zum Jahresabschluss 2014 können in der Sitzung gegeben werden, in welcher auch die Vertreter des Rechnungsprüfungsamtes anwesend sein werden.

Eine Ablichtung des Schlussberichtes über die Jahresabschlussprüfung 2014 ist als Anlage beigefügt.

Es wird noch darauf hingewiesen, dass zu diesem Tagesordnungspunkt eine besondere Vorsitzende oder ein besonderer Vorsitzender zu bestellen ist.

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Anlagen

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