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Beschlussvorlage - 2020/0321

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

 Es wird nachfolgende 3. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen:

 

 siehe Anlage!

 

 

 

  

 

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Sachverhalt

 

  Da der Stellenplan ein Bestandteil des Haushaltsplanes ist, macht eine Änderung des Stellenplans auch eine Änderung der Haushaltssatzung erforderlich.

 

Weitere Änderungen sind nicht vorgesehen. Finanziell wirkt sich die Stellenplanänderung zum ganz überwiegenden Teil erst ab 2021 aus. Für eventuell doch bereits in diesem Jahr eintretende Mehrbelastungen reichen die bisher für die Personalaufwenduingen veranschlagten Haushaltsmittel aus. 

 

Die Nachtragshaushaltssatzung ist als Anlage beigefügt.

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Anlagen

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