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Beschlussvorlage - 2020/0316

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

  Es wird beschlossen, die Verwaltung zu ermächtigen, im Rahmen der Haushaltssatzung 2019, Darlehen in Höhe von insgesamt 10.314.304 € aufzunehmen und dem günstigsten Bieter den Zuschlag zu erteilen.

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Sachverhalt

 

  Im Rahmen des Haushaltes 2019/2020 hat das Landesverwaltungsamt als Kommunalaufsichtsbehörde gemäß § 93 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) mit Erlass vom 24.07.2019 für das Haushaltsjahr 2019 einen Kreditbetrag in Höhe von 10.393.929 € genehmigt.

 

Da die gemäß Formblatt nach § 43 Nr. 11 Kommunalhaushaltsverordnung (KommHVO) von 2018 nach 2019 tatsächlich übertragenen Ermächtigungen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit die möglichen Ermächtigungen um 79.625 € unterschritten, ist der Kreditbetrag um diese 79.625 € auf 10.314.304 € zu reduzieren.

 

Nach den gesetzlichen Bestimmungen gilt diese Kreditermächtigung längstens bis zum 31.12.2020.

Von Seiten der Verwaltung ist daher beabsichtigt, sofern es die Liquiditätslage der Stadtkasse erfordert, spätestens zum genannten Termin, die Aufnahme des Darlehens durchzuführen.

 

Hierzu wird vorgeschlagen, wie bereits in der Vergangenheit praktiziert, die Verwaltung zu ermächtigen, im Bedarfsfall die Konditionen auszuhandeln, eine kurzfristige Entscheidung im Tagesgeschäft herbeizuführen und dem günstigsten Bieter den Zuschlag zu erteilen.

 

Folgende Konditionen sollen abgefragt werden:

 

Auszahlung:

100 %

 

Tilgung:

1 % zuzüglich ersparter Zinsen bei einer Zinsfestschreibung von 10 bzw. 15 Jahren

alternativ bis zu 3 % bei einer Zinsfestschreibung für die gesamte Laufzeit

 

Schuldendienstleistung:

halbjährlich nachträglich

 

Zinsfestschreibung:

10, 15 Jahre alternativ für die gesamte Laufzeit

 

Angebote sollen bei allen Kreditinstituten am Platze eingeholt werden, welche bereits in der Vergangenheit auf Anfrage Angebote abgegeben haben. Dier Bieterkreis kann außerdem um solche Kreditinstitute erweitert werden, die der Mittelstadt Völklingen regelmäßig Konditionsmitteilungen überlassen.

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