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Beschlussvorlage - 2020/0209

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

  Zur neu terminierten Sitzung der Verbandsversammlung des Wasserzweckverbandes Warndt am 01.07.2020 werden -keine-/folgende Weisungen beschlossen.

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Sachverhalt

 

 

Der Wasserzweckverband Warndt hat seine Sitzung neu terminiert und zu einer Verbandsversammlung für den 01. Juli 2020 eingeladen.

 

Der Stadtrat hat gemäß § 13 Absatz 3 KGG i.V.m. § 114 Abs. 4 KSVG das Recht, in den dem Stadtrat oder seiner Ausschüsse obliegenden Angelegenheiten eine Weisung an die Vertreter der Stadt Völklingen in der Verbandsversammlung zu erteilen. Die Vertreter sind in diesem Fall an die Weisung gebunden.

 

Dem Stadtrat steht es demnach frei, eine Weisung zu erteilen oder nicht. Damit er dies tun kann, ist er gemäß § 115 Abs. 1 Satz 1 KSVG über alle wichtigen Angelegenheiten des Unternehmens zu unterrichten.

 

Unter diesen Voraussetzungen ist eine Weisung möglich zu den Tagesordnungspunkten 3,4 und 5 des öffentlichen Teiles (siehe Anlage).

 

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Anlagen

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