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Beschlussvorlage - 2020/0206

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Es wird beschlossen,

 

-          das Erlebnisfreibad Köllerbachtal in diesem Jahr geschlossen zu halten

-          das Raymund-Durand-Bad (Hallenbad) ab 17.08. 2020 für einen zeitlich

 eingeschränkten öffentlichen Badebetrieb und den Vereinsbetrieb zu öffnen.

 

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Sachverhalt

 

Nach der neuesten Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP) der Landesregierung vom 29.05.2020, Inkraft getreten am 01.06.2020, können gemäß

§ 4, Abs. 8 Freibäder, Strandbäder, Thermen und Hallenbäder ab dem 08.06.2020 unter Beachtung von infektionsschutzrechtlichen Auflagen der Ortspolizeibehörden insbesondere zur Sicherstellung von Mindestabständen und zur Begrenzung der Besucherzahl sowie unter Beachtung besonderer Hygiene- und Schutzvorkehrungen geöffnet werden.

 

Der Arbeitskreis „Wiedereröffnung der Bäder“ des Saarländischen Städte- und Gemeindetages (SSGT) unter Vorsitz des stellvertr. Präsidenten, Oberbürgermeister Jörg Aumann, Neunkirchen, beschäftigt sich bereits seit Wochen mit einer möglichen Wiedereröffnung der saarländischen Bäder in Zeiten der Corona-Pandemie unter Einhaltung eines landesweit einheitlichen Infektionsschutz- und Zugangskonzepts.

 

In Sitzungen des Arbeitskreises vom 20.05.20 und 28.05.2020 hat sich gezeigt, dass die saarländischen Kommunen in ihrer Entscheidungstendenz, die Bäder öffnen zu wollen oder geschlossen zu halten, sehr unterschiedlich sind. Etwa die Hälfte der kommunalen Badbetreiber haben bereits Ratsbeschlüsse zur Öffnung ihrer Bäder herbeigeführt bzw. auf den Weg gebracht. Die andere Hälfte hat sich per Ratsbeschluss für das Geschlossenhalten ihrer Bäder entschieden bzw. sieht einen solchen Ratsbeschluss vor. In der Diskussion hat sich auch gezeigt, dass es keine gemeinsame Haltung bzw. gemeinsamen Weg unter den saarländischen Kommunen geben wird. „Jede Kommune sucht ihren Weg“ und macht die Entscheidung von ihren individuellen personellen, organisatorischen und nicht zuletzt wirtschaftlichen Ressourcen abhängig.

 

Bei allem muss jedoch die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten und Mitarbeiter/Innen im Bäderbereich und der Badbesucher an erster Stelle stehen. Hierzu zählen insbesondere die ohnehin geltenden hygienespezifischen Betriebsbedingungen für Badeanstalten, jedoch die darüberhinaus zusätzlichen Hygienemaßnahmen unter Pandemiebedingungen, wie z.B. mehrmals tägliche Desinfektion der Sanitär- und Beckenumgangsflächen, Liegen, Stühle, Bänke Sitzflächen sowie der Kontaktflächen wie z.B. Griffflächen (Türklinken und -rahmen, Handläufe etc.).

 

Daneben ist nicht nur entscheidend, dass sich die Badbesucher in ihrem Verhalten auf die Pandemiebestimmungen und Restriktionen einstellen, sondern auch unabdingbar, dass die Stadt als Badbetreiber die Einhaltung dieser (Besucher-) Verhaltensregeln überwacht und wenn geboten, korrigierend einschreitet. Die besucherspezifischen Betriebsbedingungen beinhalten zur Einhaltung der Abstands-regeln sowohl in den Schwimmer-/Nichtschwimmerbecken als auch auf den Liegeflächen eine Begrenzung der Besucherzahl. Diese beträgt z.B. beim städt. Schwimmerbecken (25m x 16,66 m) 50% der Maximalbelegung nach DIN 19643-1 = 45 Personen. Für die Liegeflächen gilt ein Maßstab von 15 qm pro Person, bei einer Größe von rd. 9.800 qm wäre die Besucherzahl für das Freibad Köllerbachtal auf rd. 650 Besucher begrenzt. Zum Vergleich, im Normalbetrieb beträgt die tägliche zulässige Besucherzahl 3.000. Zudem gilt, dass das Planschbecken, der Betrieb des Strömungskanals und die Wasserrutsche generell geschlossen bleiben müssen.

 

Um generell einer möglichst großen Zahl an Besuchern den Zugang zum Bad zu ermöglichen, hat man im Arbeitskreis darüber diskutiert, Öffnungszeiten in Intervallen anzubieten und so den Badeaufenthalt zeitlich pro Besucher zu begrenzen. Ein Drei-Schichtbetrieb mit Frühschwimmer, Familien, After-Work-Schwimmer, zu festge-legten Zeiten (z.B. täglich 9:00 bis 12:00, 13:00 bis 16:00, 17:00 bis 20:00) und ein Zwei-Schichtbetrieb an Wochenenden für Frühschwimmer und Familien (z.B. 9:00 bis 13:00 und 16:00 bis 20:00) wurden seitens der Arbeitsgemeinschaft favorisiert. Zwischen den Schichten ist das Bad im Drei-Schichtsystem jeweils eine Stunde und im Zwei-Schichtsystem drei Stunden geschlossen zu halten, um dieses zu reinigen und zu desinfizieren. Um Ansammlungen von Menschen im Einlass- und Auslass-bereich zu vermeiden, sind die Wartebereiche so zu gestalten, dass die Besucher Abstand halten.

 

Einvernehmlich hat der Arbeitskreis die Auffassung vertreten, den Eintritt in das Bad ausschließlich über eine Online-Reservierung zu regeln und bargeldlos über ein Buchungssystem mit Bezahlfunktion möglichst landesweit einheitlich (ggfls. über die egosaar) einzuführen; was wiederum mit noch nicht zu beziffernden Kosten verbunden wäre.

 

Auswirkungen aus personeller, organisatorischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht

 

Die hygiene- und besucherspezifischen Bedingungen werden einen erhöhten in- und extern zu befriedigenden Personalbedarf mitsichbringen. Die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln obliegt der Ortspolizeibehörde. Der zusätzliche Einsatz von Sicherheitsunternehmen zur Überwachung der Regeln ist rechtlich bedenklich, da Mitarbeitern/Innen von Sicherheitsunternehmen keine Polizeigewalt übertragen werden können und somit nicht ausüben dürfen. Das Bäderpersonal (Schwimmmeister, Schwimmmeistergehilfen) verfügt ebenfalls nicht über polizeiliche

 

Befugnisse und Anordnungskompetenzen. Deren Aufgabe und Verantwortungs-bereich liegt primär in der Einhaltung der Badeordnung (Wasseraufsicht, Erste Hilfe Leistungen, Wartung und Kontrolle der technischen Anlagen, Einhaltung der allgemeinen Baderegeln). Insofern bleibt festzuhalten, dass der Badebetrieb unter Einhaltung der Auflagen der besucherspezifischen Hygiene- und Abstandsregeln nur unter Mitwirkung der Ortspolizeibehörde gewährleistet werden kann.

 

Des Weiteren sind die mehrmals täglich erforderlichen zusätzlichen Desinfektions-maßnahmen mit unserem zur Verfügung stehenden Reinigungspersonal nicht zu gewährleisten. Hier wäre zusätzliches Personal über eine Fremdfirma zu beschaffen, was mit einem zusätzlichen Kostenaufwand verbunden wäre.

 

Einen erhöhten Personalbedarf wird sich erfahrungsgemäß auch für den Ein- und Ausgangsbereich des Bades bei Durchführung eines Intervall-Schichtsystems ergeben. Diese Ressource kann ebenfalls nicht durch städt. Personal gewährleistet werden und muss je nach Bedarf durch einen externen Dienstleister sichergestellt werden.

 

Mit entscheidend für Frage nach der Inbetriebnahme des Bades unter Pandemie-bedingungen ist der wirtschaftliche Aspekt und die damit verbundene Mehrbelastung des städt. Haushalts 2020.

 

Der Normalbetrieb unseres Freibades belastete den Ergebnisplan des Haushaltes 2019 im Betriebsergebnis mit rd. - 418.000 €. Erlöse aus Badeentgelten und Pacht etc. in Höhe von rd. 162.000 €  standen Sach- und Personalkosten in Höhe von rd. 580.000 € gegenüber. Der Betrieb des Bades unter Pandemiebedingungen verursacht - wie vorbeschrieben - weitere Kosten in nicht unerheblicher und  ab-schätzbarer Höhe. Hinzu kommt, dass sich auch die Einnahmeseite negativ verändern wird. Durch die Begrenzung der Besucherzahl und die verkürzte Saison werden die Badeentgelte drastisch zurückgehen und vorsichtig geschätzt max. noch 20 % betragen. Gemessen an den Einnahmen aus 2019 würden diese dann ca. 30.000 € betragen.

 

Unter Annahme der Kennzahlen des Betriebsergebnisses 2019 und den Haushalts-ansätzen im Ergebnisplan 2020 belaufen sich die Einsparungen bei Nichtöffnung des Freibades auf ca. 257.000 €. In Anbetracht eines aktuellen jahresbezogenen Haus-haltsdefizits von rd. 20,4 Mio € und eines weiter prognostizierten allgemeinen Ansteigens des Defizits in Folge der Corona-Pandemie ist eine Öffnung des Freibades in 2020 wirtschaftlich nicht vertretbar.

 

Bei durchaus nachvollziehbaren Bedarfen der Bevölkerung auf Bewegung und Erholung im Wasser und auf den Liegewiesen, gerade in Zeiten der Corona-Pandemie, darf aber nicht außer Acht gelassen werden, dass die Sicherheit und der Gesundheitsschutz für den Einzelnen, aber auch für die Gesellschaft, ein sehr hohes Gut ist, an welchem es sich zu orientieren gilt. Nach dem Fachbericht „Pandemieplan Bäder“ der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. vom 23.04.2020 kann kein Badbetreiber den Besuchern die Ansteckungsfreiheit während des Aufenthalts im Bad garantieren, was möglicherweise zu haftungs- und strafrechtlichen Auswirkungen führen kann.

 

Als Alternative zur Öffnung des Freibades steht die saisonal vorgezogene Öffnung des Raymund-Durand-Hallenbades zur Disposition. Ein zeitlich eingeschränkter öffentlicher Badebetrieb könnte dort unter Beachtung aller Auflagen zum Hygiene-, Besucher- und Arbeitsschutz sowohl aus personeller, organisatorischer und technischer Sicht sichergestellt werden. Ebenso ein Vereinsbetrieb, der den Bedürfnissen der ansässigen Völklinger Schwimm- und Rettungsvereinen sehr entgegenkommen würde.

 

Die Eröffnung des Freibades Köllerbachtal wäre unter Annahme einer ent-sprechenden Entscheidung in der heutigen Sitzung frühestens zum 18.07.2020 möglich.

 

Weitere Erläuterungen können in der Sitzung gegeben werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

257.000 € Einsparungen bei Nichtöffnung des Freibades.

 

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