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Beschlussvorlage - 2020/0203

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

  Es wird beschlossen, der beigefügten Stiftungssatzung für die "Marlies-Schneider-Heeg-Stiftung für Katzen in Not" gemäß Anlage 4 zuzustimmen.

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Sachverhalt

 

  Auf die Ausführungen in Vorlage Nr. 2020/13 zur Stadtratssitzung am 30.01.2020 wird verwiesen.

 

Im Anschluss an die damalige Stadtratssitzung hat die Verwaltung den dem Testament von Frau Heeg beigefügten Entwurf einer Stiftungssatzung dem Finanzamt dahingehend zur Prüfung übersandt, ob mit der Stiftungssatzung in der vorliegenden Form die Voraussetzungen für eine Gemeinnützigkeit der Stiftung erfüllt werden.

 

Mit Schreiben vom 07.04.2020 hat das Finanzamt mehrere Änderungen gefordert und danach - vor Beschlussfassung im Rat - eine Wiedervorlage des Satzungstextes verlangt. Dieser Forderung wurde Rechnung getragen und der geänderte Satzungsentwurf mit Schreiben vom 24.04.2020 dem Finanzamt erneut zur Prüfung vorgelegt.

 

Das Finanzamt hat mit Schreiben vom 28.04.2020 dem geänderten Satzungstext zugestimmt und darum gebeten, nach Beschlussfassung durch den Stadtrat die dann gültige Satzung einzureichen, damit von dort aus der Bescheid über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit erteilt werden kann.

 

Die beiden Schreiben des Finanzamtes vom 07.04.2020 und 28.04.2020 sind dieser Vorlage als Anlagen 1 und 2 beigefügt. Als Anlage 3 ist die Stiftungssatzung mit den gewünschten  Änderungen beigefügt, wobei alle Änderungen mit Fett- und Kursivschrift gekennzeichnet sind. Als Anlage 4 ist schließlich der vom Finanzamt genehmigte Entwurf der Stiftungssatzung in Reinschrift beigefügt.

 

In Bezug auf die Rechtsnatur dieser Satzung wurde auch Rücksprache mit der Kommunalaufsichtsbehörde geführt. Die Stiftungssatzung ist danach - auch wenn sie als Satzung tituliert wird - keine Satzung im eigentlichen kommunalrechtlichen Sinn (Ortsrecht). Sie stellt vielmehr eine Art Geschäftsordnung oder Richtlinie dar, nach der die Stiftung arbeitet. Wirksamkeit erlangt die Stiftungssatzung erst durch den entsprechenden Beschluss des Stadtrates.

 

 

 

 

 

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Anlagen

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