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Beschlussvorlage - 2020/0193

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

1. Der Verbandsvorsteherin wird für den Jahresabschluss 2019 Entlastung erteilt.

2. Der Verbandsgeschäftsführung wird für den Jahresabschluss 2019 Entlastung erteilt.

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Sachverhalt

 

Die Verbandsversammlung hat in ihrer heutigen Sitzung den Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 und Behandlung des Jahresergebnisses gefasst. Dies erfolgt auf Grund der analogen Anwendung des § 101 KSVG und ist gemäß § 6 Abs. 1 Ziff. 6 der Satzung des EZV vom 12.12.2003 eine vorbehaltene Aufgabe der Verbandsversammlung.

 

Des Weiteren entscheidet die Verbandsversammlung über die Entlastung des Verbandsvorstandes und der Verbandsgeschäftsführung (§ 6 Abs. 1 Ziff. 9 der Satzung des EZV).

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