Beschlussvorlage - 2020/0193
Entlastung der Verbandsvorsteherin und der Verbandsgeschäftsführung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Verbandsversammlung des Entsorgungszweckverbandes Völklingen
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Entscheidung
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24.06.2020
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beschlossen
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Sachverhalt
Die Verbandsversammlung hat in ihrer heutigen Sitzung den Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 und Behandlung des Jahresergebnisses gefasst. Dies erfolgt auf Grund der analogen Anwendung des § 101 KSVG und ist gemäß § 6 Abs. 1 Ziff. 6 der Satzung des EZV vom 12.12.2003 eine vorbehaltene Aufgabe der Verbandsversammlung.
Des Weiteren entscheidet die Verbandsversammlung über die Entlastung des Verbandsvorstandes und der Verbandsgeschäftsführung (§ 6 Abs. 1 Ziff. 9 der Satzung des EZV).