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Beschlussvorlage - 2020/80-002

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

 

Es wird beschlossen, die Grundschule Fürstenhausen zu einer 3-zügigen Schule auszubauen.

 

 

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Sachverhalt

 

Auszug aus der ursprünglichen Vorlage 2020/80

 

Die Geburtenzahlen und die bereits hier bekannten bzw. geplanten Wohneinheiten im Schulbezirk Fürstenhausen und Fenne lassen darauf schließen, dass die Schülerzahlen dauerhaft ansteigen werden.

 
So werden beispielsweise im Stadtteil Fenne 22 Wohneinheiten geschaffen. Außerdem ist aufgrund der Attraktivitätssteigerung des Stadtteils Fürstenhausen (z.B. neue Ortsmitte) zusätzliche Wohnbebauung möglich bzw. bereits in der Umsetzung.


In diesem Zusammenhang empfiehlt die Verwaltung, die Grundschule Fürstenhausen zu einer 3-zügigen Schule mit ausreichenden Förderräumen, Lehrerzimmern und ausreichenden Möglichkeiten der Ganztagsbetreuung auszubauen.

 

Bzgl. der Einschulung von Kindern aus der Innenstadt am Schulstandort Fürstenhausen wurde bereits im Dezember das BiMi angefragt, ob die Möglichkeit besteht, diese Schulneulinge der Innenstadt in der Grundschule Wehrden einschulen zu lassen. Die Schulrätin hat am 07.02.2020 mitgeteilt, dass eine Zuweisung von Kindern aus dem Innenstadtbereich der Stadt Völklingen nach Wehrden grundsätzlich möglich ist. Allerdings bat sie darum, bis nach den Winterferien eine abschließende Entscheidung mitteilen zu dürfen. Die Schulleitung ist involviert.“

 

 

 

Die Schulleitung im Nachhinein teilt mit, dass in der nach Rücksprache mit den Eltern und der Schulrätin die Klassenstufe 2, nicht wie zuvor geplant, in 3 Klassen aufgeteilt werden, sondern zu 2 Klassen zusammengefügt werden. Deshalb ist es möglich, den dadurch gewonnenen Schulraum für eine 1. Klasse zu nutzen. Aufgrund dessen ist es zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich, die Schulneulinge für das kommende Schuljahr 2020/2021, die aus der Innenstadt kommen, in die Grundschule Wehrden auszulagern.  Die Einschulung dieser Kinder erfolgt also in der Grundschule Fürstenhausen.
Allerdings gibt sie zu bedenken, dass diese Entscheidung vor der Corona-Krise getroffen wurde. Sollten von Seiten des Ministeriums eine Änderung bezüglich der Versetzungen, bedingt durch die anhaltenden Schulschließungen,  angestrebt werden, muss hinsichtlich der Schulneulinge aus der Innenstadt ggfl. neu entschieden werden.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

  

 

 

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