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Beschlussvorlage - 2020/0146

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Es wird beschlossen, dem vorliegenden Gestaltungsentwurf bzgl. der Neuplanung einer zentralen Platzfläche vor dem Alten Rathaus zuzustimmen.
 

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Sachverhalt

Die Freifläche im Bereich des Alten Rathauses ist zurzeit eine reine Verkehrsfläche ohne besondere Aufenthaltsqualität. Durch die Revitalisierung des ehemaligen Kaufhofareals erhält diese Freifläche eine grundlegend neue Bedeutung: Sie wird zum zentralen innerstädtischen Scharnier zwischen Verwaltungsquartier, Rathausstraße, Innenstadtdreieck und Weltkulturerbe. Im Rahmen einer Neugestaltung der zentralen Platzfläche zwischen dem Alten Rathaus und Modepark Röther soll auch eine beginnende Neuordnung und -gestaltung der Rathausstraße erfolgen. Die Neugestaltung soll damit die Funktion der Platzanlage und der Rathausstraße als innerstädtisches Gelenk, Verknüpfungsachse, Einzelhandelslage sowie repräsentativer Treff- und Anlaufpunkt für Anwohner, Besucher und Gäste stärken und maßgeblich zur Steigerung der Aufenthaltsqualität in der Völklinger Innenstadt beitragen.

 

Gemäß den Aussagen des aktuellen Verkehrsentwicklungsplanes der Stadt Völklingen sollte die zentrale Platzfläche zunächst verkehrsfrei werden. Im Rahmen der Fortschreibung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes und der intensiven Diskussion mit Bürgern, Anliegern und Gewerbetreibenden wird die Platzfläche nun für den ÖPNV und den MIV (motorisierten Individualverkehr) im Einrichtungsverkehr befahrbar sein.

 

Die Gestaltungsmaßnahme umfasst eine Gesamtfläche von ca. 4.680 m²  (Planungsabschnitt 1 mit ca. 3.260 m² und Planungsabschnitt 2 mit ca. 1.420 m²).  Der 3. Planungsabschnitt (ca. 1.340 m²) ist für eine weitere Platzrandbebauung vorgesehen, dennoch ist es aber auch in diesem Planungsabschnitt möglich, die zentrale Platzfläche später durch weitere Freiflächenanteile ggf. zu ergänzen.

 

Aufgrund der momentanen Rahmenbedingungen durch den Corona Virus konnte die verwaltungsinterne Abstimmung (einschließlich Stadtwerken) erst ansatzweise erfolgen. Der zuständige Fachdienst Stadtplanung und -entwicklung wird sich bemühen, diese Abstimmung in den nächsten 8 bis 14 Tagen durchzuführen. Sollten durch diese Abstimmung die Grundzüge der Planung betroffen werden, so wird der Gestaltungsentwurf dem Rat erneut zur Zustimmung vorgelegt.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

Die Gesamtmaßnahme wird im Rahmen der Förderkulisse Stadtumbau West-Völklingen Innenstadt gefördert, zudem hat der Zuschussgeber (Ministerium für Inneres, Bauen und Sport) eine Förderung mit EFRE-Mitteln in Aussicht gestellt. Die Förderquote kann dann bis zu 84 % betragen. Entsprechende Haushaltsmittel stehen auf dem Untersachkonto 61500 93219 zur Verfügung.

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Anlagen

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