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Beschlussvorlage - 2020/0145

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Es wird beschlossen, die Geschäftsordnung des Stadtrates

  - bezüglich der Vergabe von Bauleistungen nach VOB auszusetzen und die

    Oberbürgermeisterin zu ermächtigen, diesbezüglich Aufträge bis zu einer Höhe   

    von 1.000.000 € netto zu vergeben,

  - bezüglich der Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen nach UVgO 

    (Unterschwellenvergabeordnung) auszusetzen und die Oberbürgermeisterin zu 

    ermächtigen, diesbezüglich Aufträge bis 150.000 € netto (nach Vergabeerlass) zu 

    vergeben.

 

Über die Vergaben innerhalb dieser Wertgrenzen sind die zuständigen Ausschüsse bzw. der Stadtrat zu unterrichten.

 

 

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Sachverhalt

 

Mit Email vom 09.04.2020 gab das Innenministerium einen neuen Vergabeerlass bekannt, durch den - aufgrund der Corona-Pandemie - höhere Wertgrenzen für Vergabeverfahren gelten. Die neuen Wertgrenzen dienen der Beschleunigung von Vergabeverfahren im Bau-, Liefer- und Dienstleistungsbereich.

Um diese Beschleunigung auch für die Vorhaben der Stadt zu erreichen, wird vorgeschlagen, die Geschäftsordnung des Stadtrates, ähnlich wie bereits zur Zeit des Konjunkturpakets, an die neuen Wertgrenzen anzupassen, und den Handlungsspielraum, den der Vergabeerlass gibt, zu nutzen. Hierdurch besteht die Möglichkeit, auch nicht dringliche Maßnahmen über beschränkte Ausschreibungen sehr schnell zu beauftragen und unsere Wirtschaft in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen. Über die Höhe der beauftragten Leistungen und das damit beauftragte Unternehmen sind die zuständigen Ausschüsse bzw. der Stadtrat zu unterrichten.

Bleibt es bei der jetzigen Vorgehensweise, können Vergaben im Bauwesen nur bis 100.000 € und bei Liefer- und Dienstleistungen nur bis 50.000 € ohne Beschluss durch die Oberbürgermeisterin vergeben werden.

 

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Anlagen

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