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Beschlussvorlage - 2020/0141

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

 

Die Auswahl und Durchführung der Einzelmaßnahme „Freiflächengestaltung im Umfeld des ehemaligen Kaufhofes“ als Basis für das Abkommen zwischen der Mittelstadt Völklingen und dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport wird mit folgenden Mindestinhalten beschlossen:

 

  • Die Einzelmaßnahme „Freiflächenneugestaltung im Umfeld des ehemaligen Kaufhofes“ ist Teil der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Stadtumbau Völklingen Innenstadt“ und aus dem erarbeiteten integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept abgeleitet.

 

  • Die Mittelstadt Völklingen beabsichtigt für die o.g. Einzelmaßnahme Fördermittel des Operationellen Programms EFRE Saarland 2014 – 2020 einzusetzen. Dazu hat die Mittelstadt Völklingen beim Ministerium für Inneres, Bauen und Sport des Saarlandes Mittel in entsprechender Höhe angemeldet bzw. beabsichtigt, dies zu tun.

 

  • Die Mittelstadt Völklingen übernimmt ergänzend zur zwischengeschalteten Stelle, Referat OBB14 im Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, Teilaufgaben einer zwischengeschalteten Stelle (ZGS light) und benennt eine Stelle, die für die Projektauswahl verantwortlich ist. Diese Stelle – der Stadtrat der Mittelstadt Völklingen – fungiert entsprechend Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 und Artikel 123 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 als zwischengeschaltete Stelle der EFRE-Verwaltungsbehörde und ist für die Projektauswahl verantwortlich.

 

  • Die korrekte Auswahl der o.g. Einzelmaßnahme für die Förderung mit Fördermitteln des Operationellen Programms EFRE Saarland 2014 – 2020 erfolgt durch den Stadtrat der Mittelstadt Völklingen anhand der vom Ministerium für Inneres, Bauen und Sport vorgelegten Projektauswahlkriterien.

 

  • Um die Aufgabe als ZGS light wahrnehmen zu können, hat die Mittelstadt Völklingen das Abkommen für die Auswahl von Vorhaben der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Stadtumbau Völklingen Innenstadt“; hier zunächst: Einzelmaßnahme „Freiflächengestaltung im Umfeld des ehemaligen Kaufhofes“ zwischen der Mittelstadt Völklingen und dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport sowie die ausgefüllte Tabelle zu den Projektauswahlkriterien beim Ministerium für Inneres, Bauen und Sport vorgelegt bzw. beabsichtigt, dies zu tun.

 

 

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Sachverhalt

 

Die Mittelstadt Völklingen beabsichtigt, die Einzelmaßnahme „Freiflächengestaltung im Umfeld des ehemaligen Kaufhofes“ durch EFRE-Mittel des Operationellen Programms EFRE Saarland 2014 – 2020 und nationale Städtebauförderungsmittel fördern zu lassen.

 

Gemäß Artikel 7 Absatz 4 und 5 der Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 sowie auf Basis des Operationellen Programms EFRE Saarland 2014 – 2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ werden die Kommunen mit der Auswahl der mit EFRE-Mitteln zu fördernden Vorhaben beauftragt.

 

Die Mittelstadt Völklingen übernimmt ergänzend zur zwischengeschalteten Stelle, Referat OBB14 im Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, Teilaufgaben einer zwischengeschalteten Stelle (ZGS light) und benennt eine Stelle (Rat der Mittelstadt Völklingen), die für die Projektauswahl verantwortlich ist. Diese Stelle fungiert entsprechend Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 und Artikel 123 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 als zwischengeschaltete Stelle der EFRE-Verwaltungsbehörde.

 

Um diese Aufgabe wahrnehmen zu können, ist das vom Ministerium für Inneres, Bauen und Sport mit Schreiben vom 06. März 2020 vorgelegte Abkommen zwischen der Mittelstadt Völklingen und dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport zu unterzeichnen (siehe Anlage 1) und die Tabelle zu den Projektauswahlkriterien auszufüllen (siehe Anlage 2).

 

Das unterschriebene Abkommen zwischen dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport und der Mittelstadt Völklingen sowie die ausgefüllte Tabelle zu den Projektauswahlkriterien sind Vorgaben der EU-Kommission und daher zwingende Voraussetzung für eine mögliche Förderung der o.g. Einzelmaßnahme durch das Operationelle Programm EFRE Saarland 2014 – 2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“, im Rahmen der Prioritätsachse D „Integrierte nachhaltige Stadtentwicklung“.

 

 

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Anlagen

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