Beschlussvorlage - 2020/0126

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Es wird beschlossen, die Mittel zur Weiterführung des Projekts „Betreuung von perspektivlosen und betreuungsbedürftigen Menschen in Völklingen“ i.H. von maximal 10.000,00 € für die Zeit vom 01.07.2020 bis 30.06.2021 zur Verfügung zu stellen.  

Dieser Beschluss gilt vorbehaltlich der Genehmigung des städtischen Haushalts durch die Kommunalaufsicht des Saarlandes.

Bis zur Genehmigung des städtischen Haushalts durch die Kommunalaufsicht des Saarlandes dürfen Mittel aus übertragbaren Resten des Haushaltsjahres 2020 zur Finanzierung der Maßnahme eingesetzt werden. 

Die näheren Vertragsbedingungen ergeben sich aus dem Entwurf, der dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt ist.

 

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Sachverhalt

 

Aufsuchende Soziale Arbeit, Völklingen

Das Beratungsangebot der aufsuchenden sozialen Arbeit ist im Haus der Diakonie in der Gatterstr. 13 ansässig. Darüber hinaus ist im Haus der Diakonie unter anderem auch die Schuldner- und Insolvenzberatung, die Sozialberatung und der Jugendmigrationsdienst ansgesiedelt.

Personalisiert ist die Aufsuchende Soziale Arbeit mit einer ganzen Stelle Sozialarbeit, aufgeteilt auf zwei Mitarbeiter, Frau Sabrina Sofka-Hell, Diplom-Sozialarbeiterin (Fh) und Herr Andreas Meier, Sozialarbeiter (B.A.).

Die gesetzliche Grundlage der Aufsuchenden Sozialen Arbeit sind die Paragraphen §§ 67-69 SBG XII, die die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten definieren.

Die Arbeit richtet sich an erwachsene Personen, deren Lebensweise durch besondere soziale Schwierigkeiten geprägt ist. Hierbei handelt es sich um wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen mit einem Hilfebedarf, die ihre Probleme derzeit selbst nicht lösen können und ihre Interessen nur eingeschränkt vertreten können, Kommunikationserschwernisse aufweisen und über herkömmliche Zugangswege derzeit nicht erreichbar sind. Ihr Lebensmittelpunkt ist im Allgemeinen der „öffentliche Raum“.

Aufsuchende Soziale Arbeit setzt sich zusammen aus den Bausteinen:

  •                      Streetwork
  •                      Einzelfallhilfe
  •                      Gruppenarbeit
  •                      Gemeinwesenorientierte Arbeit

Die grundlegenden Prinzipien der Arbeit sind: Akzeptanz, Parteilichkeit und Freiwilligkeit. Alleinstellungsmerkmal ist das Aufsuchen in der Lebenswelt und den Sozialräumen der Klienten.

Das Unterstützungsangebot beinhaltet:

  •                      Beratung bei Wohnungslosigkeit und Wohnungssicherung
    ·    Hilfe bei der Wohnungssuche, Kontaktherstellung zu Vermietern
    ·    Beratung in finanziellen und sonstigen Notlagen
    ·    Hilfe bei Anträgen und Schriftverkehr
    ·    Unterstützung im Umgang mit Ämtern und Behörden
  •                      Vermittlung an Übernachtungsstätten
  •                      Vermittlung an andere Fachdienste (Schuldnerberatung, Suchtberatung, med. Grundversorgung etc.)

Das Angebot der Beratung ist kostenlos, freiwillig und unterliegt der Schweigepflicht.

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Finanzielle Auswirkungen

 

Mittel in Höhe von max. 10.000,00 € sind für die Zeit vom 01.07.2020 -30.06.2021 zur Verfügung zu stellen. 

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Anlagen

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