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Beschlussvorlage - 2020/88

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

  Zur Sitzung der Verbandsversammlung des Wasserzweckverbandes Warndt am 31.03.2020 werden -keine-/folgende Weisungen beschlossen.

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Sachverhalt

 

 

Der Wasserzweckverband Warndt hat zu einer Sitzung der Verbandsversammlung für den 31. März 2020 eingeladen.

 

Der Stadtrat hat gemäß § 13 Absatz 3 KGG i.V.m. § 114 Abs. 4 KSVG das Recht, in den dem Stadtrat oder seiner Ausschüsse obliegenden Angelegenheiten eine Weisung an die Vertreter der Stadt Völklingen in der Verbandsversammlung zu erteilen. Die Vertreter sind in diesem Fall an die Weisung gebunden.

 

Dem Stadtrat steht es demnach frei, eine Weisung zu erteilen oder nicht. Damit er dies tun kann, ist er gemäß § 115 Abs. 1 Satz 1 KSVG über alle wichtigen Angelegenheiten des Unternehmens zu unterrichten.

 

Unter diesen Voraussetzungen ist eine Weisung möglich zu dem Tagesordnungspunkt 3 des öffentlichen Teiles (siehe Anlagen).

 

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Anlagen

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