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Beschlussvorlage - 2020/84

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

  Zur geplanten Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes öffentlicher Personennahverkehr auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken (ZPRS) am 18.03.2020 werden -keine-/folgende Weisungen beschlossen.

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Sachverhalt

 

 Der Zweckverband öffentlicher Personennahverkehr auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken (ZPRS) plant eine Verbandsversammlung für den 18. März 2020.

 

Der Stadtrat hat gemäß § 13 Absatz 3 KGG i.V.m. § 114 Abs. 4 KSVG das Recht, in den dem Stadtrat oder seiner Ausschüsse obliegenden Angelegenheiten eine Weisung an die Vertreter der Stadt Völklingen in der Verbandsversammlung zu erteilen. Die Vertreter sind in diesem Fall an die Weisung gebunden.

 

Dem Stadtrat steht es demnach frei, eine Weisung zu erteilen oder nicht. Damit er dies tun kann, ist er gemäß § 115 Abs. 1 Satz 1 KSVG über alle wichtigen Angelegenheiten des Verbandes zu unterrichten.

 

Unter diesen Voraussetzungen ist eine Weisung möglich zu den Tagesordnungspunkten 11 und 13 der o.g. geplanten Verbandsversammlung (siehe Anlagen).

 

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Anlagen

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