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Beschlussvorlage - 2020/82

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Es wird beschlossen, dass  die Stadt Völklingen das Vorhaben der Lebenshilfe Völklingen gGmbH hinsichtlich der Errichtung und Trägerschaft einer inklusiven KiTa unterstützt und die Verwaltung damit beauftragt wird diesbezüglich weiter tätig zu werden.

 

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Sachverhalt

Die Lebenshilfe Völklingen gGmbH als Träger der Eingliederungs- und Jugendhilfe hält seit vielen Jahren ein großes Angebot für Menschen mit Behinderung und Menschen, die von Behinderung bedroht sind, bereit. Der Träger ist seit seiner Gründung im Jahre 1965 stets bestrebt seine Angebote den Bedarfen der Kinder, Erwachsenen und Familien anzupassen und dadurch inhaltlich und räumlich zu wachsen.

Durch die Arbeit der dortigen Familienhilfestelle, die sowohl Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf in wohnortnahen Kindertageseinrichtungen begleitet, als auch das Angebot der interdisziplinären Frühförderung bereitstellt, ist der Bedarf an inklusiven Kitaplätzen, wie auch der Mangel an solchen Plätzen, bestens bekannt. Um dem entgegenzuwirken beabsichtigt die Lebenshilfe Völklingen gGmbH die Realisierung einer inklusiven Kindertageseinrichtung im Raum Völklingen, insbesondere in Wehrden. Ein inklusives Kitakonzept beinhaltet die gemeinsame Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung.

Die geplante inklusive Kindertageseinrichtung sollte 75 Kinder, im Alter von 8 Wochen bis zum Schuleintritt betreuen können. Angedacht sind 5 altersgemischte Gruppen mit 15 Kindern pro Gruppe, davon 10 Kinder über drei, 5 Kinder unter drei Jahren. In jeder Gruppe sollen 2 Kinder mit Eingliederungshilfe im Alter von drei Jahren bis Schuleintritt und 1 Kind mit Eingliederungshilfe unter drei Jahren betreut werden. Es werden demnach insgesamt 15 Kinder mit Eingliederungshilfe (10 Kinder über drei, 5 Kinder unter drei Jahren) in der Einrichtung zu betreuen sein.

Im Rahmen gemeinsamer Unterredungen mit Vertretern der Lebenshilfe, einem Vertreter des Regionalverbandes, dem Fachbereich 5 (FBL, FD 51 u. 52) und dem FD 24, wurde die Stadt um Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Grundstück gebeten. Hier wurde auch die Betreuungssituation und die gestiegenen Betreuungsbedarfe im Stadtteil Wehrden angesprochen. Der Regionalverband sieht u.a. einen gestiegenen Betreuungsbedarf im Bereich „Oberes Wehrden“.

Als Standort wurde durch den Fachdienst 52 ein Grundstück in Wehrden, Kleine Bergstraße vorgeschlagen. Laut der Lebenshilfe gGmbH eigne sich das aufgezeigte Grundstück optimal für den geplanten Bau. Allerdings ist dieses Grundstück laut Bebauungsplan nicht als Standort für eine Kindertageseinrichtung vorgesehen. Demzufolge müsste, vor Realisierung dieser Maßnahme, vom Fachbereich 5 die Änderung des Bebauungsplanes in die Wege geleitet werden. 

Laut Aussage der Lebenshilfe gGmbH (Architektin) und dem Mitarbeiter des Regionalverbandes wären mir ca. Kosten in Höhe von 3 – 3,5 Mio. Euro zu rechnen. Dies würde bedeuten, dass bei Zustimmung der Umsetzung der Maßnahme von der Stadt Investitionskostenanteile in Höhe von 1 - 1,3 Mio. Euro (inkl. Möblierung) übernommen werden müssten. Außerdem wären, nach Inbetriebnahme die üblichen, an die Freien Träger zu zahlenden Betriebskostenzuschüsse (1.510,00 € Krippenplatz, 560,00 € Kiga-platz) zu zahlen. Diese Investions- und Betriebskostenzuschüsse müssten im nächsten Haushaltsplan 20/21 angemeldet werden.

Hinsichtlich der gestiegenen Betreuungsbedarfe und der in diesem Zusammenhang erarbeiteten Bedarfsbetrachtung des Regionalverbandes könnten durch die Umsetzung dieser Maßnahme durch einen freien Träger ca. 60 Betreuungsplätze für Kinder ohne Eingliederungshilfe geschaffen werden. Eine Bereitstellung dieser Plätze durch die Stadt wäre demnach nicht erforderlich.

Die Lebenshilfe Völklingen gGmbH möchte schnellst möglichst mit dem Bau einer inklusiven KiTa beginnen. Deshalb hat sie darum gebeten, dass die Stadt Völklingen im 1. Halbjahr 2020 darüber entscheidet, ob der Maßnahme, wie zuvor geschildert, zugestimmt wird.

 

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Finanzielle Auswirkungen

bei Umsetzung ca. 1 – 1,3 Mio. € Investitionskosten

 

 

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Anlagen

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