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Beschlussvorlage - 2020/42

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

  Es wird nachfolgende 2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Völklingen für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen:

 

                                 siehe Anlage 1 !

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

 

  Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19.12.2019 beschlossen, ab dem Schuljahr 2020/2021 an der Gebundenen Ganztagsgrundschule Heidstock/Luisenthal einen Hort einzurichten. Die dafür benötigten Stellen müssen in einem Nachtrag zum Stellenplan, der heute ebenfalls auf der Tagesordnung steht, neu geschaffen werden.

 

Die Neuschaffung dieser Stellen hat auch Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Da die Personalkosten des Hortes, wie auch im Bereich der Kindertageseinrichtungen, zu 90% bezuschusst werden, verbleiben bei der Stadt noch 10% Personalkosten.

 

Dies bedeutet für den städt. Haushalt in 2020 eine Mehrbelastung in Höhe von rd. 13.600 € und in den Folgejahren Mehrkosten von rd. 28.000 € jährlich.

 

Sowohl die Änderung des Stellenplanes als auch die daraus folgenden finanziellen Mehrbelastungen erfordern den Erlass einer 2. Nachtragshaushaltssatzung. Die Berechnungsblätter zum Nachweis der Einhaltung der Defizitobergrenzen für 2020 bis 2023 wurden ebenfalls an die neuen Zahlen angepasst.

 

Informationshalber wird noch mitgeteilt, dass das Landesverwaltungsamt den vom Stadtrat am 19.12.2019 beschlossenen 1. Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2020 mit Schreiben vom 15.01.2020 genehmigt hat.

 

In seinem Genehmigungsschreiben weist das Landesverwaltungsamt darauf hin, dass sich der Gesamtbetrag der Liquiditätskredite gemäß der mittelfristigen Finanzplanung von rd. 49 Mio. € (Stand nach Abzug der vom Land insgesamt zu übernehmenden Kredite) auf rd. 129 Mio. € erhöhen wird. Dies habe eine kräftige Erhöhung der jährlich zu erbringenden Tilgungsleistungen (von derzeit rd. 865.000 € auf zukünftig dann rd. 2,6 Mio. €) zur Folge, wobei diese Tilgungsleistungen (da fiktives Annuitätendarlehen) jährlich steigen. In dieser Phase wahrscheinlich weiter auftretende zahlungsbezogene Defizite müssten anschließend in einem 3-Jahreszeitraum ausgeglichen werden. Dies erhöhe zusätzlich die aufzubringende Tilgung.

 

Vor diesem Hintergrund führt das Landesverwaltungsamt wörtlich weiter aus:

 

" Dieses Szenario zeigt, dass die Stadt vor der Bewältigung einer schwierigen Aufgabe steht. Ich bitte daher, umgehend die notwendigen Schritte zur nachhaltigen Verbesserung der Haushaltssituation einzuleiten und mir Ihre konzeptionellen Überlegungen bis Ende März 2020 zu erläutern."

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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