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Beschlussvorlage - 2019/956-001

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

  

 

                                                  Siehe Vorlage Nr. 2019/956

 

 

 

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Sachverhalt

 

  Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wurde im Hauptausschuss am 10.12.2019 vorberaten. Hierbei wurden seitens der Verwaltung noch drei Änderungen mitgeteilt:

 

1.) Für die Beiträge zur Beihilfe-Umlage-Gemeinschaft müssen zusätzlich zu der bereits geplanten Erhöhung um rd. 30.000 € weitere 30.000 € eingeplant werden. Das Defizit im Ergebnishaushalt 2020 erhöht sich dadurch um diese 30.000 € auf insgesamt 20.388.333 €.

 

2.) Für die bei der Stadt gemäß § 4 Saarland-Pakt-Gesetz verbleibenden und innerhalb von 45 Jahren abzubauenden Liquiditätskredite  wurde die anfängliche jährliche Tilgung von bisher 946.899 € auf 864.337 € gesenkt. Die bisherige Anfangstilgung beruhte noch auf dem Stand der Liquiditätskredite zum 31.12.2017. Zwischenzeitlich wurde dieser Stand unter Einrechnung des tatsächlichen Jahresergebnisses 2018 und des vorläufigen Planergebnisses 2019 auf den 31.12.2019 fortgeschrieben. Außerdem wurde der Zinssatz für das fiktive Annuitätendarlehen, auf dessen Grundlage der Rückzahlungsplan zum Abbau der Liquiditätskredite beruht, von bisher 0,8 % auf 1 % erhöht.

 

3.) Im investiven Finanzhaushalt werden nun für 2020 vorsorglich 258.000 € für den Erwerb eines Grundstückes zum Neubau einer Kindertagesstätte in Fürstenhausen eingestellt. Im Gegenzug werden die Mittel für den Ausbau der Parkplatzfläche am Alten Brühl um den gleichen Betrag gekürzt.

 

Weiterhin hat der Hauptausschuss unter einem anderen Tagesordnungpunkt  über die Bewilligung von Zuschüssen aus der Gewinnabführung der Sparkasse Saarbrücken beraten und entschieden. Die finanziellen Auswirkungen hieraus wurden ergebnisneutral in den Entwurf der 1 . Nachtragshaushaltssatzung eingearbeitet.

 

Als neue Anlagen sind daher beigefügt und ersetzen die mit Vorlage Nr. 2019/956 bereits übersandten Anlagen:

 

- 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020

 

- Investitionsprogramm 2018 bis 2023

 

- Gesamtergebnishaushalt 2020

 

- Gesamtfinanzhaushalt 2020

 

- Berechnungsblätter zum Nachweis der Einhaltung der Defizitobergrenzen für 2020 bis 2023.

 

 

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Anlagen

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