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Beschlussvorlage - 2019/982

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Ewird beschlo

Es wird die Einrichtung eines Hortes an der GGTS Heidstock/Luisenthal zum Schuljahr 2020/2021 beschlossen.

 

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Sachverhalt

 

Am Ende des Schuljahres 2019/2020, am 04. Juli 2020, wird die Freiwillige Ganztagsschule (FGTS) an der Schule Völklingen/Heidstock-Luisenthal, ihren Betrieb einstellen. Damit fallen die Betreuungsangebote, die bisher von der FGTS wahrgenommen wurden, weg:

 

    Frühbetreuung von 07.00 Uhr bis 07.45 Uhr, ca. 14 Kinder sind angemeldet, ca. 10 Kinder sind anwesend,

    Nachmittagsbetreuung von 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr, ca. 54 Kinder sind anwesend,

    Ferienbetreuung, bisher ca. 20 Kinder anwesend,

    Bereitstellung der Mittagsverpflegung für alle Schüler der Schule,

    Erhebung der Kostenbeiträge für die Mittagsverpflegung.

 

Die Bereitstellung der Mittagsverpflegung wird, nach Betriebsbeendigung der FGTS, durch das städtische Personal der GGTS erfolgen. Voraussichtlich wird ein Caterer mit der Belieferung der Verpflegung betraut werden. Die Auswahl des Lieferanten muss unter Einhaltung der vergaberechtlichen Bestimmungen erfolgen und wird gemeinsam mit der Schulleitung und dem Sozialpädagogischen Leiter, unter Berücksichtigung der Rechtsvorschriften, ausgesucht.

 

 

Die Unterrichtsstunden sind zurzeit wie folgt festgelegt:

Montag bis Donnerstag:     07.45 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag:   07.45 Uhr bis 12.35 Uhr

 

Um nach dem Wegfall der FGTS die bisher an der Schule angebotene Früh- und Nachmittagsbetreuung weiterhin gewährleisten zu können, hat das Leitungsteam der Schule um die Einrichtung eines Hortes mit folgenden Betreuungszeiten gebeten:

 

Montag bis Donnerstag: 07.00 Uhr bis 07.45 Uhr, 45 Min.

16.00 Uhr bis 17.30 Uhr, 1 Std. 30 Min.

Freitag:   07.00 Uhr bis 07.45 Uhr, 45 Min.

12.40 Uhr bis 17.30 Uhr, 4 Std. 50 Min.

Ferienbetreuung von ca. 30 Ferientagen in der Zeit von ca. 07.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Der Betreuungsbedarf wird mit ca. 4 Hortgruppen angegeben (je Gruppe mindestens 15 Kinder, höchstens 20 Kinder). Begründet wird das damit, dass aufgrund der bisherigen Erfahrungen ca. 10 – 14 Kinder die Frühbetreuung benötigen, ca. 70 – 80 Kinder die Nachmittagsbetreuung beanspruchen und ca. 20 Kinder die Ferienbetreuung aufsuchen.

Vorbehaltlich einer tatsächlichen Personalstundenermittlung im Rahmen der Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt, wird davon ausgegangen, dass bei einer 4-gruppigen Einrichtung ca. 160 – 180 Personalwochenstunden bereitgestellt werden müssen. Diese entsprechen ungefähr 4 - 5 Vollzeitstellen (Erzieher*innen, Leitungsstunden). Jedoch sind die Erzieher*innen vor Ort zum größten Teil mit 19,5 Std. beschäftigt, so dass dort die Möglichkeit einer Stundenaufstockung besteht.

Die Personalkosten des Hortes werden, wie auch im Bereich der Kindertageseinrichtungen, gemäß Ausführungs-VO des SKBBG bezuschusst, d.h., die Stadt Völklingen trägt 10 % der Personalkosten.

Die dafür benötigten Stellen müssten im Stellenplan (Nachtrag) geschaffen werden.

Anmerkung: Da diese Sitzungsvorlage der Vorberatung eines Beschlusses des Stadtrates dient, ist sie gemäß § 48 Abs. 5 S.1 KSVG als nichtöffentlich zu behandeln. 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ca. 27.000,00 €

(je Stelle brutto gerechnet in TVöD EG S8a, Stufe 3 = 53.764,00 € x 5 Kräfte x 10 % Anteil Stadt) 

 

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