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Beschlussvorlage - 2019/966

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

D…

  Die Verbandsversammlung beschließt, dass die Niederschriften über die Sitzungen der Verbandsversammlungen von zwei Mitgliedern, und zwar

Herrn/Frau ________________

Herrn/Frau ________________

zu unterzeichnen sind.

Diese Mitglieder der Verbandsversammlung fungieren gleichzeitig als Wahlhelfer bei geheimen Abstimmungen.

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Sachverhalt

 

  Die Rechtsstellung eines Zweckverbandes ist in § 3 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) geregelt. Soweit nicht das KGG und im Rahmen des KGG die Verbandssatzung besondere Vorschriften treffen, finden gemäß § 3 Abs. 2 KGG die für die Gemeinde geltenden Vorschriften entsprechend Anwendung.

 

Nach der einschlägigen Vorschrift des § 47 Abs. 4 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) müssen die Niederschriften des Rates von mindestens zwei Mitgliedern unterzeichnet werden. Diese Mitglieder fungieren gleichzeitig als Wahlhelfer bei den gemäß § 46 KSVG durchzuführenden geheimen Abstimmungen.

 

Die Niederschrift ist von der oder von dem Vorsitzenden, der Schriftführerin oder dem Schriftführer und mindestens zwei durch Beschluss der Verbandsversammlung bestimmten Mitgliedern zu unterzeichnen. Die Mitunterzeichner werden für die Dauer der Amtszeit der Verbandsversammlung bestellt.

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