ALLRIS net

Beschlussvorlage - 2019/965

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren
Beschlussentwurf

Die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes vom 22.07.2017 sowie das Supplement dazu vom 08.07.2018 werden als Planungsgrundlage für das Feuerwehrwesen beschlossen. 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Gemäß § 3 Abs. 1 des am 01.01.2007 in Kraft getretenen Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG) haben die Gemeinden eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung für den Brandschutz und die Technische Hilfeleistung zu erarbeiten und fortzuschreiben sowie der Aufsichtsbehörde vorzulegen.

Die Stadt Völklingen hat die WestGKa mbh aus Düsseldorf (Gutacher Dr. Roland Demke) mit der Erstellung des Bedarfs- und Entwicklungsplanes beauftragt. Er dient zur Festlegung von Größe und Ausstattung der von der Stadt als Pflichtaufgabe vorzuhaltenden Feuerwehr. Der Brandschutzbedarfsplan für die Mittelstadt Völklingen war Gegenstand der Beratungen und Beschlussfassung in der Sitzung des Stadtrates am 31.03.2009.

Mit der Beschlussfassung des Brandschutzbedarfsplans durch den Stadtrat verfügen die Stadt Völklingen und die Feuerwehr über eine Planungsgrundlage für das Feuerwehrwesen. Die Pläne sollen alle 5 Jahre oder bei gravierenden Veränderungen im Brandschutzwesen fortgeschrieben werden. In der Sitzung des Hauptausschusses am 02.11.2017 wurde die Fortschreibung zum Brandschutzbedarfsplan vom 22.07.2017 von dem Verfasser, Herrn Dr. Demke vorgestellt. Ein Beschluss wurde in der Sitzung nicht gefasst.   

Aufgrund der Absicht der Stadt zur Sanierung des Feuerwehrgerätehauses Stadtmitte wurde im Jahr 2018 in Absprache mit der damaligen Verwaltungsleitung vom Fachdienst 32 -Öffentliche Ordnung, Verkehr- ein Supplement zur Fortschreibung in Auftrag gegeben, welches explizit die besonderen Randbedingungen hierzu betrachet.

Aus dem Supplement ist zu entnehmen, dass erheblicher baulicher Veränderungsbedarf besteht, der allerdings auf Grund der Struktur und dem Alter der Gebäude, der Innerortslage und fehlender Erweiterungsflächen nur schwierig und nur mit funktionalen Kompromissen realisiert werden kann. Alternativ zu einem Umbau wird im Supplement empfohlen, über einen Neubau zu diskutieren.

Fortschreibung und Supplement sind als Anlagen beigefügt.

Beides wird nach Beschlussfassung gemäß den Vorschriften des SBKG, wie der Brandschutzbedarfsplan aus dem Jahr 2009, der Aufsichtsbehörde vorgelegt. 

 

Loading...