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Beschlussvorlage - 2019/963

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Die vom Stadtrat am 27.02.2012 zum Abbau des strukturellen Haushaltsdefizits beschlossene 6-monatige Wiederbesetzungssperre wird mit Wirkung vom 01.01.2020 aufgehoben.

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Sachverhalt

 

  Sowohl die SPD-Fraktion als auch die Fraktion "Wir Bürger Völklingen" haben beantragt, die Wiederbesetzungssperre im Personalbereich aufzuheben (siehe Anlagen).

 

Die Wiederbesetzungssperre gründet auf einem Beschluss des Stadtrates vom 27.02.2012. Der Stadtrat hat damals für das Jahr 2012 zum Abbau des strukturellen Haushaltsdefizits haushaltsverbessernde Maßnahmen im Umfang von insgesamt 786.085 € beschlossen.

 

Ein Punkt hierbei war die Verhängung einer 6-monatigen Wiederbesetzungssperre.

 

Hierzu war in der damaligen Sitzungsvorlage Folgendes ausgeführt:

 

"Verringerung des Personalaufwands durch Verhängung einer 6-monatigen Wiederbesetzungssperre

Im Falle eines planmäßigen Ausscheidens von Mitarbeitern, ausgenommen der Bereich der Kindertagesstätten sowie sicherheitsrelevante Bereiche, wird für einen Zeitraum von sechs Monaten eine Wiederbesetzungssperre verhängt.
Der ermittelte Betrag wurde unter Zugrundelegung der in den Folgejahren bekannten und planmäßigen altersbedingten Personalabgänge errechnet.

Die kalkulierten Einsparungen infolge der Wiederbesetzungssperre betragen im Bereich der Allgemeinen Verwaltung 156.100 € und beim Eigenbetrieb "Grundstücks- und Gebäudemanagement", der systemimmanent einen jährlichen Verlustausgleich aus dem Kernhaushalt erhält, 18.600 €.

Der Gesamtbetrag der haushaltsverbessernden Maßnahme beträgt somit 174.700 € und stellt eine dauerhafte strukturelle Verbesserung dar."

 

Die 6-monatige Wiederbesetzungssperre hat sich in der Anfangszeit sicherlich bewährt. Seit einiger Zeit häufen sich jedoch die Fälle, dass aufgrund der angespannten Personalsituation die Arbeit ausgeschiedener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht mehr über einen mehrmonatigen Zeitraum von den verbleibenden Beschäftigten mit erledigt werden kann.

 

Dies führt im Ergebnis dazu, dass der Hauptausschuss regelmäßig Ausnahmen von der Wiederbesetzungssperre beschließen muss, was jedes Mal mit einem gewissen Verwaltungsaufwand verbunden ist und die Einstellungs-/Wiederbesetzungsprozedur unnötig in die Länge zieht.

 

Aus Gründen der Verwaltungsökonomie schlägt die Verwaltung daher vor, die 6-monatige Wiederbesetzungssperre mit Wirkung vom 01.01.2020 wieder aufzuheben.

 

Hierzu bedarf es eines erneuten Beschlusses des Stadtrates.

 

 


 

 

 

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Anlagen

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