Beschlussvorlage - 2019/956

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

  a)

Es wird nachfolgende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen:

 

       (Einzusetzen: 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 lt. Anlage 1)

 

b)

Das vorliegende Investitionsprogramm 2018 bis 2023 (Anlage 2) wird mit folgenden Jahresinvestitionssummen beschlossen:

2018:  13.993.500 €

2019:  14.853.500 €

2020:  11.984.500 €

2021:  15.360.000 €

2022:  16.654.000 €

2023:  10.411.000 €

 

 

 

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Sachverhalt

 

  Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 31.10.2019 eine 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen. Dieser Nachtrag betraf nur das Haushaltsjahr 2019. Mit Schreiben vom 15.11.2019 hat die Kommunalaufsichtsbehörde diesen Nachtrag genehmigt. Nun steht die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 zur Beratung und Beschlussfassung an.

 

Dieser Nachtrag berücksichtigt die finanziellen Auswirkungen sowohl des Saarland-Pakt-Gesetzes als auch der Nachtragsstellenpläne und der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung auf den städtischen Haushalt. Außerdem muss das Investitionsprogramm bis 2023 fortgeschrieben werden.

 

Im Einzelnen ergeben sich folgende Änderungen gegenüber dem bisherigen Haushaltsplan:

 

1) Ergebnishaushalt:

 

1.1) Ertragsseite:

 

Untersachkonto (USK) 90000.00300 - Gewerbesteuer

Wie bereits beim 1. Nachtrag zum Haushalt 2019 ausgeführt, ist bei der Gewerbesteuer aufgrund der konjunkturellen Eintrübung im Allgemeinen und der gegenwärtigen Situation in der Stahlindustrie im Besonderen ein massiver Einbruch der Steuereinnahmen zu verzeichnen. Daher wird der Haushaltsansatz in den Jahren 2020 ff von bisher 20 Mio. € auf 15 Mio. € reduziert.

 

USK 90000.01000 und 90000.01200 - Gemeindeanteil an Einkommens- und Umsatzsteuer

Beide Einnahmearten wurden auf der Grundlage der aktuellen Entwicklung und unter Berücksichtigung der vom Land bekannt gegebenen Orientierungsdaten fortgeschrieben.Beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer ergibt sich dadurch für 2020 eine Reduzierung um 967.000 € auf neu 12.453.000 €. Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ergibt sich eine geringfügige Erhöhung um 49.000 € auf neu 4.059.000 €.

 

USK 90000.02100 - Vergnügungssteuer

Bereits 2012 wurden der Glücksspielstaatsvertrag und im Anschluss daran auch die hierauf beruhenden gesetzlichen Vorschriften (Spielverordnung, Saarländisches Spielhallengesetz) geändert. Diese Vorschriften verbieten Mehrfachkonzessionen und schreiben vor, dass zwischen zwei Spielhallen 500 m Mindestabstand herrschen müssen. Zum 01.07.2017 lief eine fünfjährige Übergangsfrist ab und alle Spielhallenbetreiber mussten danach neue Konzessionen beantragen. Für die Erteilung der Genehmigungen ist landesweit das Landesverwaltungsamt zuständig. Dieses hat wegen Verstoßes gegen das Verbot der Mehrfachkonzessionen und/oder gegen das Abstandsgebot in zahlreichen Fällen - u.a. auch in Völklingen - die Neuerteilung von Konzessionen verweigert. In einigen wenigen Fällen wurde ein befristeter Weiterbetrieb bis Mitte 2022 genehmigt. Gegen die Nichterteilung der Konzessionen laufen derzeit etliche Gerichtsverfahren. Der Ausgang dieser Verfahren ist ungewiss.

 

Ein weiterer Punkt betrifft Geldspielgeräte in Gastwirtschaften u.ä. Unternehmen. Hier dürfen seit dem 10.11.2019 anstelle von drei Geldspielgeräten nur noch zwei Geldspielgeräte betrieben werden.

 

Beide Punkte - und hier insbesondere die Schließung von Spielhallen - wirken sich natürlich auch auf die Vergnügungssteuer aus. Da aufgrund der geschilderten Unabwägbarkeiten valide Prognosen nicht möglich sind, wird für 2020 vorsorglich mit einem Rückgang der Steuereinnahmen um 200.000 € auf neu 1,5 Mio. € und für die Jahre 2021 ff mit einem weiteren Rückgang um 300.000 € auf dann 1,2 Mio. € gerechnet.

 

USK 90100.04100 und 90100.09100 - Schlüsselzuweisungen und Sonderschlüsselzuweisungen

Gemäß Mitteilung des Innenministeriums sinken die Schlüsselzuweisungen in 2020 gegenüber 2019 um rd. 3,4 Mio. € auf neu 15.231.600 €. Dieser starke Rückgang ist darauf zurückzuführen, dass Grundlage für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen 2020 die (überdurchschnittlichen) Steuereinnahmen 2018 sind. Die Sonderschlüsselzuweisungen steigen geringfügig um 38.684 € auf neu 1.758.684 €.

 

USK 90100.05100 - Zuweisung vom Land aus dem Kommunalen Entlastungsfonds (KELF)

Bis einschließlich 2019 wurden die KELF-Mittel bei diesem Untersachkonto veranschlagt und dienten ausschließlich zur Tilgung von Krediten. Gemäß § 12 Saarland-Pakt-Gesetz werden diese Mittel vom Land ab 2020 zur Finanzierung von Auszahlungen für Investitionen und für die Unterhaltung des Anlagevermögens zur Verfügung gestellt. Auf Völklingen entfallen in 2020 508.169 €, in 2021 351.809 € und in 2022 156.360 €. Ende 2022 läuft dieses Programm aus. Die Mittel wurden komplett  in den Investivbereich verschoben (siehe dort) und der Ansatz im Ergebnishaushalt daher auf Null gesetzt.

 

USK 90100.07100 - Zuweisungen aus der Sondermasse Flüchtlingskosten

Wie bereits beim 1. Nachtrag zum Haushalt 2019 ausgeführt, erfolgt die Verteilung der Bundeserstattungen zu den Flüchtlingskosten ab 2019 nicht mehr über einen gesonderten Zuschuss (die sogenannte Sondermasse Flüchtlingskosten) sondern über einen erhöhten Umsatzsteueranteil der Gemeinden. Der Einnahmeansatz (für 2020: 260.000 €) ist daher auf Null zu setzen.

 

 

1.2) Aufwandsseite:

 

USK verschiedene - Personalaufwand

Zusammen mit dem 1. Nachtrag zum Haushalt 2019 wurde auch ein Nachtragsstellenplan beschlossen. Auch zum jetzigen 1.Nachtrag zum Haushalt 2020 wird ebenfalls wieder ein Nachtragsstellenplan beschlossen. Der Personalaufwand erhöht sich dadurch gegenüber dem derzeitigen Haushaltsansatz für 2020 um rd. 350.000 €. Des Weiteren steigen die Beiträge zur Beihilfe-Umlage-Germeinschaft gegenüber dem bisherigen Haushaltsansatz für 2020 um rd. 30.000 € und der Mittelansatz für amts- und vertrauensärztliche Untersuchungen wird um 600 € auf 1.500 € erhöht.

 

USK 02000.52100 - Ergänzung der Büroeinrichtungen

Gemäß Mitteilung des Fachdienstes 11 steigt die Nachfrage nach höhenverstellbaren Arbeitsplätzen. Bis vor einiger Zeit wurden diese Arbeitsplätze nach Vorlage eines fachärztlichen Attestes von den Sozialversicherungsträgern bezuschusst, mittlerweile jedoch nicht mehr. Der Ansatz beim USK 02000.52100 soll daher um 10.000 € auf neu 18.000 € erhöht werden.

 

USK 11300.67210 - Personalkostenerstattung an den Regionalverband Saarbrücken (Delegation der Unterbringungsbehörde)

Der Stadtrat hat am 31.10.2019 beschlossen, die Aufgaben und Befugnisse der Unterbringungsbehörde ab 2020 an den Regionalverband zu delegieren. Die Stadt erstattet dem Regionalverband hierfür anteilig die Personalkosten. Hierzu werden in den Haushalt zusätzlich 14.500 € neu eingestellt.

 

USK 08200.41610 - Honorar für die sicherheitstechnische Betreuung durch den betriebsärztlichen Dienst (BAD)

Der Mittelansatz wird um 800 € auf neu 14.000 € erhöht.

 

USK 29000.63900 - Kosten der Schülerbeförderung

Zur Finanzierung des Einsatzes eines zusätzlichen Busses zur Schülerbeförderung von der Grundschule Bergstraße zur Dependance Röchlinghöhe werden zusätzlich 25.000 € benötigt. Der Mittelansatz ist daher auf 455.000 € zu erhöhen.

 

USK 79190.55290 - Sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten (Wirtschaftsförderung/Veranstaltungsmanagement)

Im Jahr 2020 sollen drei Faschingsumzüge stattfinden. Der Fachdienst 42 kann die hierzu notwendigen Leistungen (z.B. Absperrungen) nicht allein erbringen. Insoweit müssen ergänzend externe Fachfirmen beauftragt werden. Hierdurch entsteht beim USK 79190.55290 ein zusätzlicher Finanzbedarf in Höhe von 7.000 €. Der Mittelansatz ist dementsprechend auf neu 184.300 € zu erhöhen.

 

USK 51000.71100 - Finanzausgleichsumlage an das Land

Gemäß Mitteilung des Innenministeriums sinkt die Finanzausgleichsumlage im kommenden Jahr um 45.936 € auf neu 254.064 €. Der Mittelansatz ist entsprechend zu reduzieren.

 

USK 81700.71300 - Zuschuss zum Projekt "Nachtbus" an den Zweckverband ÖPNV im Regionalverband Saarbrücken

Für die anteilige Finanzierung der beiden Nachtbuslinien wird in 2020 mit Kosten in Höhe von rd. 25.000 € gerechnet. Der Mittelansatz ist daher um 5.000 € zu erhöhen.

 

USK 82700.71300 - Umlage an den Zweckverband Personennahverkehr Saarland (ZPS)

Der ZPS hat in seiner Verbandsversammlung am 25.09.2019 beschlossen, einer Tariferhöhung im SaarVV für 2020 zu widersprechen. Dadurch ist der ZPS (und damit anteilig die Stadt Völklingen als Mitglied) gegenüber den Verkehrsunternehmen ausgleichspflichtig. Der Beschluss konnte gefasst werden, da seitens des Wirtschaftsministeriums die Ausgleichszahlung garantiert wurde (bis 30.06.2020). In den kommenden Monaten muss nun der Stadtrat entscheiden, ob er die Aussetzung der Tariferhöhung mitträgt. Wenn er dies tut, entstehen der Stadt für 2020 rund 51.000 Euro an Kosten. Die entsprechenden Mittel hierfür werden beim USK 82700.71300 veranschlagt.

 

USK 90000.81000 - Gewerbesteuerumlage

Die Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer führen im Gegenzug auch zu einer Reduzierung der Gewerbesteuerumlage. Der Mittelansatz kann daher um 379.740 € auf neu 1.142.000 € reduziert werden.

 

USK 90200.83200 - Regionalverbandsumlage

Gemäß dem aktuellen Haushaltsplanentwurf des Regionalverbandes Saarbrücken steigt die Regionalverbandsumlage für Völklingen in 2020 auf 29.312.064 €. Der Haushaltsansatz für 2020 ist daher um 162.064 € zu erhöhen.

 

Wichtig erscheint hier noch der Hinweis, dass nach der mittelfristigen Finanzplanung des Regionalverbandes die Regionalverbandsumlage in 2021 um weitere rd. 11,5% steigen soll. Dies würde für Völklingen eine Steigerung um weitere rd. 3,3 Mio. € bedeuten.

 

USK 02210.60300 - Sachkosten (Fachhochschule f. Verwaltung, Saarländische Verwaltungsschule, etc.)

Das verstärkte Ausbildungsplatzangebot erfordert eine Erhöhung des Haushaltsansatzes um 10.000 € auf neu 174.765 €. Insbesondere die Kosten der überbetrieblichen Ausbildung für die Forstwirte schlagen sich hier nieder.

 

USK 79000.55290 - Sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten (Tourismusförderung)

Für die Beratung/Konzeption/Entwicklung eines Infopoints der Stadt Völklingen im neuen Eingangsbereich des Weltkulturerbes im Wasserhochbehälter werden 10.000 € benötigt. Der Mittelansatz beim USK 79000.55290 ist daher auf 34.000 € zu erhöhen (siehe hierzu auch Investivhaushalt).

 

USK 02200.64550 und 77100.64550 - Beiträge zur Unfallkasse Saarland

Die Beiträge zur Unfallkasse Saarland steigen voraussichtlich von rd. 249.000 € auf rd. 265.000 €. Die Mittelansätze sind daher um rd. 16.000 € zu erhöhen.

 

USK 91000.80500, 91000.80610 und 91000.80700 - Darlehenszinsen (Investivkredite)

Aufgrund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus kann hier eine Reduzierung um insgesamt 112.000 € auf neu 2.788.000 € vorgenommen werden.

 

USK 91000.80830 - Zinsen Liquiditätskredite

Bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2019/2020 im Frühjahr dieses Jahres lagen noch keine detaillierten Informationen zur Umsetzung des Saarland-Pakt-Gesetzes vor. Damals ging man davon aus, dass das Land ab 2020 die Hälfte der Kassenkredite in einem Zug übernimmt. Nachdem das Gesetz zwischenzeitlich verabschiedet worden ist, steht jedoch fest, dass das Land ab 2020 nur die jeweils fällig werdenden Kredite übernimmt. Wie bereits in der Hauptausschusssitzung am 22.10.2019 berichtet, werden in 2020 von den rd. 48,5 Mio. € die das Land von der Stadt insgesamt übernimmt nur 10 Mio. € fällig, während die restlichen Kredite erst ab 2025 fällig werden. Dies bedeutet im Umkehrschluss aber auch, dass der Mittelansatz für die Zinsen um 200.000 € auf neu 1.000.000 € erhöht werden muss.

 

 

Insgesamt schließt der Ergebnishaushalt 2020 jetzt mit einem Defizit in Höhe von 20.358.333 € ab. Dies bedeutet gegenüber dem im April beschlossenen Haushalt eine Verschlechterung um rd. 9,5 Mio. €. Der Gesamtergebnishaushalt ist als Anlage 4 beigefügt.

 

Trotz dieser dramatischen Verschlechterung hält Völklingen auch in den Jahren 2020 ff nach den vom Land herausgegebenen neuen Berechnungsblättern die Defizitgrenzen ein (siehe Anlagen 6 - 9). Dies ist jedoch einzig und allein darauf zurückzuführen, dass die Stadt im aktuellen Berechnungsblatt für 2020 auf der Grundlage der Normalentwicklung bei der Gewerbesteuer um rd. 9,3 Mio. €, bei den Schlüsselzuweisungen um rd. 5,5 Mio. € und bei der Regionalverbandsumlage um rd. 1,5 Mio. € "schöngerechnet" wird. Dies setzt sich auch in den Folgejahren bis 2023 fort. Obwohl sich das zahlungsbezogene Defizit in 2023 auf über 22 Mio. € beläuft, hält Völklingen die Defizitgrenzen ein, da es in der Normalentwicklung um rd. 21,3 Mio. € nach unten korrigiert wird.

 

Wichtig ist jedoch der Hinweis, dass diese Berechnungsblätter jährlich aktualisiert werden. So steht jetzt schon fest, dass sich die Normalentwicklung bei der Regionalverbandsumlage in 2021 für die Stadt um rd. 1,2 Mio. € verschlechtern wird. Aus dem jetzt noch positiven Ergebnis für 2021 in Höhe von 295.000 € (nach der Normalentwicklung) wird dann schon ein Minus von rd. 0,9 Mio. €. Auch bei der Normalentwicklung für die Gewerbesteuer ist mit einer deutlichen Verschlechterung zu rechnen, da dann auch das Jahresergebnis 2019 mit einfließen wird. Realistisch betrachtet wird sich daher bei der Aufstellung des Haushaltes für 2021 auch unter Berücksichtigung der Normalentwicklung eine Millionenlücke ergeben, welche von der Stadt nur durch ein drastisches Gegensteuern geschlossen werden kann.

 

Auch die Kommunalaufsicht hat in ihrem Genehmigungsschreiben zum 1. Nachtrag 2019 zum wiederholten Mal auf die negative Defizitentwicklung hingewiesen (die sich durch den jetzigen Nachtrag noch einmal drastisch verschärft) und von der Stadt gefordert, die Konsolidierungsanstrengungen deutlich zu erhöhen.

 

Noch ein ergänzender Hinweis zu den Berechnungsblättern:

 

Bisher, d.h. seit 2017, waren die Berechnungsblätter Bestandteil des Haushaltssanierungsplanes. Nach § 10 Saarland-Pakt-Gesetz findet u.a. § 82a KSVG in den Haushaltsjahren 2020 bis 2064 keine Anwendung. Dies bedeutet, dass es ab 2020 für einen Zeitraum von 45 Jahren auch keinen Haushaltssanierungsplan mehr gibt.

 

Rechtsgrundlage für die Berechnungsblätter sind jetzt die §§ 6 bis 9 des Saarland-Pakt-Gesetzes. Im Wesentlichen wurde die Methodik der alten Berechnungsblätter übernommen. Abweichend davon werden jetzt keine Nettobeträge mehr verwendet sondern Bruttobeträge (Beispiel: die Gewerbeteuer wurde bisher netto ausgewiesen d.h. saldiert mit der Gewerbesteuerumlage; jetzt werden Gewerbesteuer und Gewerbesteuerumlage in voller Höhe ausgewiesen). Wichtigste Neuerung ist, dass bei der Berechnung des zahlungsbezogenen Defizits auch die Erwirtschaftung der zur Tilgung der bei den Gemeinden verbleibenden strukturellen Liquiditätskredite mit einbezogen wird. Das sind in 2020 rd. 948.000 € (vorläufige Zahl). Ab 2024 wird auch die Erwirtschaftung der Mittel zur vorgeschriebenen Rückführung von Fehlbeträgen einbezogen.

 

 

 

2) Investivhaushalt:

 

Im bisherigen Doppelhaushalt 2019/2020 endete die mittelfristige Finanzplanung mit dem Haushaltsjahr 2022. Diese ist nun bis 2023 fortzuschreiben. Das Investitionsprogramm ist in zwei Versionen als Anlage beigefügt; einmal gemäß verbindlichem Muster nach Anlage 8a VV zur KommHVO (das als Anlage 2 auch Bestandteil des Beschlussentwurfes ist) und einmal in der hergebrachten Form (Anlage 3).

 

Neben der Fortschreibung bis 2023 ergeben sich für die Jahre 2020 ff noch folgende Änderungen:

 

Das Saarland-Pakt-Gesetz regelt nicht nur die hälftige Übernahme der Kassenkredite durch das Land sondern beinhaltet in § 11 auch pauschale Investitionszuweisungen an die Kommunen. Bei Einhaltung der Vorgaben für das strukturelle Ergebnis (siehe oben) erhält die Stadt Völklingen in den Jahren 2020 bis 2024 jeweils eine pauschale Investitionszuwesiung in Höhe von 586.349 €.

 

Allerdings hat die Kommunalaufsichtsbehörde bereits in ihrem Genehmigungsschreiben zum Doppelhaushalt 2019/2020 darauf verwiesen, dass diese zusätzlichen investiven Einnahmen im Haushalt 2020 ausschließlich zur Reduzierung der Kreditaufnahme einzusetzen sind. Dem wird mit dem vorliegenden Investitionsprogramm Rechnung getragen.

 

Wie bereits bei den Erläuterungen zur Ertragsseite des Ergebnishaushaltes ausgeführt, können gemäß § 12 Saarland-Pakt-Gesetz ab 2020 auch die KELF-Mittel zur Finanzierung von investiven Auszahlungen verwendet werden. In 2020 stehen hierfür 508.169 €, in 2021 351.809 € und in 2022 noch 156.360 € zur Verfügung.

 

Diese zusätzlichen Mittel sollen wie folgt verwendet werden:

 

USK 63000.96462 - Umbau der "Kurt-Nagel-Straße/Grabenstraße": + 200.000 € in 2020

Für diese Maßnahme sind in den investiven Finanzhaushalt 2019 250.000 € eingestellt worden. Da die Grabenstraße nun wegen Verkehrsberuhigung geschlossen werden soll, ist zusätzlich ein Wendekreis erforderlich. Die Zusatzkosten belaufen sich auf 200.000 €.

 

USK 79000.93510 - Beschaffung von Einrichtungsgegenständen (Tourismusförderung): + 50.000 € in 2020

Wie bereits bei den Erläuterungen zur Aufwandsseite des Ergebnishaushaltes ausgeführt, beabsichtigt die Stadt, im neuen Eingangsbereich des Weltkulturerbes im Wasserhochbehälter einen Infopoint einzurichten. Für die Einrichtung werden 50.000 € veranschlagt.

 

USK 88000.94000 - Ausbau Parkplatzfläche am Alten Brühl: + 258.000 € in 2020

                                                                                                      + 352.000 € in 2021

Die Freifläche am alten Brühl soll zu einem Parkplatz ausgebaut werden. Dieser Parkplatz soll dann zukünftig auch bewirtschaftet werden (für Langzeitparker). Für den Ausbau werden in 2021 und 2022 insgesamt 610.000 € in den Haushalt eingestellt.

 

 

Die KELF-Mittel für 2022 wurden zur Kreditreduzierung eingesetzt.

 

Der Gesamtfinanzhaushalt ist als Anlage 5 beigefügt.

 

 

Weitere Erläuterungen können in der Sitzung gegeben werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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