Beschlussvorlage - 2019/930
Senkung der KiTa-Gebühren im Rahmen des Gute-KiTa-Gesetzes, neue Gebührensatzung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Ausschuss für Kinder, Jugend und Soziales
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Vorberatung
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Stadtrat
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Entscheidung
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28.11.2019
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beschlossen
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Sachverhalt
Wie bereits in der Sitzung des KJS vom 18.09.2019 informiert wurde, ist es im Rahmen des Gute-KiTa-Gesetzes erforderlich, die KiTa-Gebühren zu senken.
Zudem wurde neu geregelt, dass der zuständige örtliche Träger der örtlichen Jugendhilfe (hier: Jugendhilfe des Regionalverbands Saarbrücken) den KiTa-Trägern die durch die Geschwistermäßigung entstehenden Einnahmeausfälle bei den Beiträgen erstattet. Hierzu ist laut Jugendhilfe des Regionalverbandes angedacht, dass zweimal im Jahr eine Abrechnung mit dem KiTa-Träger stattfinden soll.
Die Bemessung des Elternbeitrages geschieht wie folgt:
Der Träger legt den jeweils geltenden Prozentsatz der Personalkosten auf alle Eltern um. Für das Kindergartenjahr 2019/20 sind dies höchstens 21%, für das Kindergartenjahr 2020/21 höchstens 17%, für das Kindergartenjahr 2021/22 höchstens 13% und ab dem Kindergartenjahr 2022/23 höchstens 12,5%. Damit wird eine Halbierung der Elternbeiträge gegenüber dem jetzigen Beitrag von 25% erreicht.
Die Stadt Völklingen als Träger der sechs städtischen KiTas gewährt den einzelnen Familien die entsprechende Ermäßigung (Geschwisterermäßigung). Der Beitrag ist wie folgt zu staffeln:
- Erstes Kind: 100%
- Zweites Kind: 75%
- Drittes Kind: 50%
- Viertes Kind: 25%
- Ab dem fünften Kind: Beitragsfrei für dieses Kind und alle weiteren Kinder
Eine entsprechende Kalkulation der zukünftigen Elternbeiträge für die verschiedenen Betreuungsformen im Kindergartenjahr 2019/20 ist als Anlage II beigefügt.
Beruhend auf dieser Kalkulation wurden die Gebühren angepasst. Die Inrechnungstellung erfolgt ab Inkrafttreten des Gute-KiTa-Gesetzes zum 01.08.2019.
Anmerkung: Da diese Sitzungsvorlage der Vorbereitung eines Stadtratsbeschlusses dient, ist sie gemäß § 48 Abs. 5 KSVG nicht öffentlich zu behandeln.
Anlagen
Nr. | Name | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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48,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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63,8 kB
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