Beschlussvorlage - 2019/917

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Beschluss 1:

Es wird beschlossen, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Delegation der Aufgaben und Befugnisse der Unterbringungsbehörde der Mittelstadt Völklingen an den Regionalverband Saarbrücken, wie aus der Anlage 1 ersichtlich, abzuschließen.

Beschluss 2:

Es wird beschlossen, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Delegation der Aufgaben und Befugnisse der Straßenverkehrsbehörde der Mittelstadt Völklingen für den Bereich des Großraum- und Schwerverkehrs an den Regionalverband Saarbrücken, wie aus der Anlage 2 ersichtlich, abzuschließen.

 

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Sachverhalt

 

Nach § 1 Abs. 1 Nr. 18 der Mittelstadtverordnung nimmt die Stadt Völklingen Aufgaben nach dem Gesetz über die Unterbringung psychisch Kranker (Unterbringungsgesetz – UBG) wahr. Die rund 100 Vorgänge pro Jahr werden beim Fachdienst 32 – Öffentliche Ordnung, Verkehr – mit einem Anteil von rund 0,2 Stellen erledigt. Ergänzend auszuführen ist, dass mit der Landeshauptstadt Saarbrücken bereits seit 2016 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung besteht, nach der die LHS, wie für andere Kommunen ebenfalls, die Rufbereitschaft an Tagen, an denen die Verwaltung der Mittelstadt Völklingen geschlossen ist, übernimmt.

Im Hinblick auf die personelle Situation beim Fachdienst 32 (Neuzuschnitte von Aufgabengebieten und Vertretungsregelungen, Erziehungsurlaube) sowie die bereits seit geraumer Zeit immer schwieriger gewordene Vertretungsregelung für dieses Sachgebiet, wurde bereits in der ersten Jahreshälfte 2018 Kontakt mit dem Regionalverband aufgenommen, mit dem Ziel, dass die Aufgaben und Befugnisse an diese Behörde delegiert werden.

Da die Stadt in der Folge auch wegen der Delegation von Aufgaben im Sachgebiet ‚Großraum- und Schwerverkehr‘ an den Regionalverband herangetreten ist und der RVS die beiden Themen bezüglich der Personalisierung als Gesamtpaket behandeln wollte, hat sich dieses Verfahren bis ins Jahr 2019 hinein verzögert und hat sich letztendlich durch eine mehrere Monate dauernde Prüfung durch die ministeriellen Fachbehörden bis jetzt hingezogen.

Zu letztgenanntem Aufgabengebiet ist zu erläutern, dass die Stadt nach § 1 Abs. 1 Ziffer 8 der Mittelstadtverordnung verschiedene Aufgaben für den Bereich des Großraum- und Schwerlastverkehrs wahrnimmt. Auch hier bereiten seit geraumer Zeit personelle Engpässe (Erziehungszeiten etc.) sowie die Urlaubs- und Krankheitsvertretung Probleme. Das Sachgebiet bindet rund 1/4 Stelle bei etwas mehr als 200 Transportgenehmigungen bzw. 300 Anhörungen pro Jahr.

Die öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen sind als Anlage 1 und 2 beigefügt. Die Übertragung der Zuständigkeiten an den Regionalverband ist nicht mit Personalüberleitungen verbunden. Das Personal für die Aufgabenwahrnehmungen wird vom Regionalverband gestellt. In Völklingen werden dadurch Mitarbeiter entlastet, die die Aufgaben teilweise über den Aufgabenzuschnitt ihres Arbeitsplatzes hinaus geleistet haben bzw. durch eine mehrmonatige vorübergehende Zuweisung einer Mitarbeiterin, die jetzt anderweitig eingesetzt ist, teilentlastet wurden. Ohne die Delegation an den Regionalverband müsste im FD 32 eine halbe Stelle nachpersonalisiert werden.

Die Verlagerung der beiden Aufgabengenbiete nach Saarbrücken zieht keine besonderen Benachteiligungen für die Völklinger Bevölkerung mit sich. Antrags- und Genehmigungsverfahren beim Großraum- und Schwerlastverkehr erfolgen ausschließlich online und erfordern insoweit keinen Behördenbesuch. Bei den Unterbringungsangelegenheiten ist ehedem von der Sache her ein Aufsuchen der Verwaltung nicht erforderlich.

Grundsätzlich ist es dessen ungeachtet unter Beachtung der entsprechenden Kündigungsfristen möglich, die Zuständigkeiten jederzeit wieder nach Völklingen zurückzuholen.

Zum finanziellen Aspekt ist auszuführen, dass durch die Einnahmen bei den Schwertransporten die Personalkosten für dieses Aufgabengebiet in etwa neutralisiert werden. Ein finanzieller Ausgleich ist daher nicht in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vorgesehen. Für die Unterbringungsangelegen­heiten wird auf Basis der KGSt-Richtwerte für einen entsprechenden Arbeitsplatzanteil eine Entschädigung von 14.060,- Euro jährlich vereinbart (mit späterer tariflicher Anpassung) sowie von 2.000 Euro für Auslagen für medizinische Gutachten (die die Stadt durchschnittlich bisher ebenfalls aufbringen musste). Für den Nachtragshaushalt 2020 sind rund 14.500 Euro für die Maßnahme angemeldet. Die mit der Landeshauptstadt getroffenen Regelungen zur Gewährleistung der Rufbereitschaft an Wochenenden etc. bleiben unberührt.

 

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Anlagen

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