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Informationsvorlage - 2019/792

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Nach § 74 i. V. mit § 33 (2) KSVG werden die Mitglieder des Ortsrates vor Ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung von der Oberbürgermeisterin durch Handschlag zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Ausübung ihres Amtes und zur Verschwiegen-heit verpflichtet.

 

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Anlagen

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