Informationsvorlage - 2019/791
Grunddaten
- Betreff:
-
Ernennung der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers zur Ehrenbeamtin / zum Ehrenbeamten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- zuständig:
- Verwaltungsmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ortsrat Völklingen
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Information
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Aug 14, 2019
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Geplant
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Ortsrat Ludweiler
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Information
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Aug 20, 2019
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Geplant
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Ortsrat Lauterbach
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Information
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Aug 21, 2019
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Sachverhalt
Gemäß § 75 (2) KSVG führt die oder der Vorsitzende die Bezeichnung Orts-vorsteherin oder Ortsvorsteher. Sie oder er ist Ehrenbeamtin oder Ehrenbeamter. Ihr oder ihm ist eine Ernennungsurkunde unter Berufung in das Beamtenverhältnis zur Ehrenbeamtin oder zum Ehrenbeamten auszuhändigen.
Die Ernennung hat gem. § 75 (2) i.V. mit § 31 (3) KSVG unverzüglich zu erfolgen.