Beschlussvorlage - 2018/592
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses und Behandlung des Jahresverlustes des ehemaligen Eigenbetriebes Grundstücks- und Gebäudemanagement der Mittelstadt Völklingen (GGM) für das Geschäftsjahr 2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Finanzmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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29.11.2018
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Beschlussentwurf
…
1.
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Grundstücks- und Gebäudemanagementbetrieb der Mittelstadt Völklingen (GGM) für das Geschäftsjahr 2009 wird wie folgt festgestellt:
Bilanzsumme: 133.555.559,46 €
Aufwandssumme: 10.816.941,88 €
Ertragssumme: 6.281.050,16 €
Jahresverlust: 4.535.891,72 €
2.
Der gesamte Jahresverlust in Höhe von 4.535.891,72 € wird aus dem Haushalt der Stadt ausgeglichen.
Sachverhalt
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 27.11.2013 beschlossen, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PWC mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2009 des Grundstücks- und Gebäudemanagementbetriebes der Mittelstadt Völklingen zu beauftragen.
Wie hinreichend bekannt, wurde von der PWC bereits im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2001 auch eine stichprobenweise Überprüfung der Immobilienwerte durchgeführt. Die PWC kam dabei zu dem Ergebnis, dass die in der Eröffnungsbilanz verwendeten Wertansätze der Immobilien und der unterlassenen Instandhaltungen für bilanzielle Zwecke als unbrauchbar bzw. falsch einzuschätzen waren, so dass eine vollständige Neubewertung der Immobilien zum Stichtag 31.12.2003 erforderlich wurde. Die Verarbeitung der Ergebnisse aus der Immobilienbewertung erfolgte mit der Erstellung der Bilanz zum 31.12.2003.
Die Prüfung der Jahresabschlüsse 2001 ff musste deshalb bis zum Vorliegen der Ergebnisse der Immobilienbewertung zurückgestellt werden. Leider zog sich diese Bewertung bis 2007 hin, so dass der Jahresabschluss 2001 vom Stadtrat erst am 27.11.2007 festgestellt werden konnte. Die Feststellung des Jahresabschlusses 2002 folgte am 29.04.2008.
Bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2003 ergaben sich weitere Verzögerungen dadurch, dass zum Zwecke der Jahresabschlusserstellung die Buchungen des Wirtschaftsjahres 2003 rückwirkend in die erst ab 2008 vorhandene kaufmännische Komponente des bei der Stadt eingesetzten Finanzbuchhaltungs-Programmes eingearbeitet werden mussten. Gleiches galt für die Übernahme des neu bewerteten Anlagevermögens in das Anlagenbuchhaltungs-Programm. Der Jahresabschluss 2003 konnte daher erst am 09.02.2010 vom Stadtrat festgestellt werden.
Die Feststellung der Jahresabschlüsse 2004 und 2005 folgte am 02.05.2013 bzw. 27.11.2013. Die Abschlüsse 2006, 2007 und 2008 folgten am 25.11.2014, 30.04.2015 und 08.10.2015.
Direkt im Anschluss daran wurde mit der Prüfung des Abschlusses 2009 begonnen. Die Prüfung geriet jedoch ins Stocken, nachdem im Februar 2016 beschlossen wurde, den GGM zum 31.12.2016 aufzulösen und wieder in die Allgemeine Verwaltung zu integrieren. Aufgrund der hierzu zu leistenden Vorarbeiten traten die Abschlussarbeiten in den Hintergrund. Hinzu kamen auch personelle Engpässe. Um die Angelegenheit wieder zu beschleunigen wurde im Juli 2017 zusätzlich eine Beratungsgesellschaft eingeschaltet, die die Stadt als Aufgabennachfolger des Eigenbetriebes GGM bei der Erstellung der noch fehlenden Abschlüsse unterstützt.
Mit Hilfe dieser Firma konnte der Abschluss 2009 bis Mai dieses Jahres fertig gestellt werden. Von Ende Mai 2018 bis Oktober 2018 fand - mit urlaubsbedingten Unterbrechungen - die abschließende Prüfung des Abschlusses durch die PWC statt.
Die nach § 3 Abs. 4 Jahresabschlussprüfungsverordnung vorgeschriebene Schlussbesprechung findet am 14.11.2018 statt.
In ihrem Abschlussbericht hat die PWC dem Jahresabschluss 2009 ihren uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Entwurf des Prüfberichtes ist als Anlage beigefügt.
Das Geschäftsjahr 2009 schließt mit einem Jahresverlust von 4.535.891,72 € ab, was gegenüber dem Vorjahr eine Ergebnisverschlechterung um rd. 451 T€ bedeutet.
Diese Ergebnisverschlechterung im Vergleich zum Vorjahr ist insbesondere auf den um 378.834,52 € höheren Materialaufwand, den um 253.161,34 € höheren Personalaufwand sowie den um 109.451,15 € höheren Zinsaufwand zurückzuführen. Dem standen allerdings auch die um 126.064,45 € geringeren sonstigen betrieblichen Aufwendungen, die um 52.568,84 € geringeren Abschreibungen sowie die um 34.221,05 € höheren Umsatzerlöse und die um 77.021,01 € höheren sonstigen betriebliche Erträge gegenüber.
Die Bilanzsumme beläuft sich zum 31.12.2009 auf 133.555.559,46 € (gegenüber 120.060.593,61 € in 2008).
Behandlung des Jahresverlustes:
Der tatsächliche Jahresverlust 2009 beläuft sich auf 4.535.891,72 € was gegenüber dem planmäßigen Verlust laut Wirtschaftsplan 2009 in Höhe von 4.610.497,00 € eine Verbesserung um 74.605,28 € darstellt.
Gemäß § 8 Abs. 8 EigVO ist der zahlungswirksame Teil des Jahresverlustes eines Eigenbetriebes, der aufgabenbedingt dauernd einen Jahresverlust erwirtschaftet, aus den Haushaltsmitteln der Stadt auszugleichen. Der restliche Teil des Jahresverlustes (verursacht durch Abschreibungen und Verlusten aus Anlagenabgängen) kann aus Haushaltsmitteln der Gemeinde oder aber auch durch Abbuchung aus dem Eigenkapital ausgeglichen werden.
Von dem gesamten Jahresverlust in Höhe von 4.535.891,72 € entfallen 2.486.014,21 € auf Abschreibungen und 141.500,23 € auf Verluste aus Anlagenabgängen, die gemäß der vorgenannten Bestimmung entweder aus Haushaltsmitteln der Stadt oder durch Abbuchung aus der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen werden können.
Im Wirtschaftsplan für das Jahr 2009 waren Abschreibungen in Höhe von insgesamt 2.336.794 € veranschlagt, die gleichzeitig als Finanzierungsinstrument für Investitionen des Vermögensplanes eingesetzt wurden. Diese 2.336.794 € sind auch bereits im städt. Haushalt in der planmäßigen Verlustabdeckung für den Eigenbetrieb GGM für das Jahr 2009 berücksichtigt gewesen. Die tatsächlichen Abschreibungen liegen damit um 149.220,21 € über den im Wirtschaftsplan veranschlagten Abschreibungen.
Von dem Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens in Höhe von insgesamt 141.500,23 € entfallen allein 106.495,23 € auf den Abriss der Schulturnhalle Lauterbach und 35.000,00 € auf den Tennenplatz des Sportplatzes Wehrden (durch Umbau zum Kunstrasenplatz). Die Altanlagen waren noch mit diesen Restwerten bilanziert.
Da der tatsächliche Jahresverlust - wie oben bereits erwähnt - trotz der etwas höheren Abschreibungen und den Verlusten aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens immer noch unter dem veranschlagten Jahresverlust liegt, wird vorgeschlagen, den gesamten Jahresverlust in Höhe von 4.535.891,72 € aus dem Haushalt der Stadt auszugleichen.
Gemäß § 24 Abs. 3 EigVO ist der Jahresabschluss des Eigenbetriebes GGM für das Geschäftsjahr festzustellen. Im Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses ist auch über die Behandlung des Jahresverlustes zu beschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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