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Beschlussvorlage - 2017/228

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

1. Der Abwägungsvorlage wird zugestimmt

2. Der Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt

 

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Sachverhalt

 

In seiner Sitzung am 15.12.2016 hat der Stadtrat die Aufstellung des Bebauungsplanes VIII/54 "Gewerbegebiet Handwerker Park" in Völklingen-Wehrden beschlossen. Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Revitalisierung einer brachliegenden Fläche zwischen der Bundesautobahn A620 und daran angrenzender Bahntrasse im Westen sowie der Graben- und Kurt-Nagel-Straße im Osten zu schaffen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 03.05.2017 ortsüblich bekannt gemacht.

 

Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 11.05.2017 bis 12.06.2017 statt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbarkommunen erhielten mit Schreiben vom 28.04.2017 die Möglichkeit Stellung zu nehmen. Von den Stellen, die sich innerhalb der vorgesehen Fristen nicht geäußert haben, ist anzunehmen, dass keine von Ihnen wahrzunehmenden Belange durch die vorgelegte Planung berührt werden.

Zu den eingegangen Anregungen wurde eine Stellungnahme erstellt, die als Anlage beigefügt ist.

Anregungen der betroffenen Öffenlichkeit zu der beabsichtigten Planung sind in diesem Zeitraum nicht eingegangen.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die im Rahmen der Beiteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und der Behörden gem. § 4 (2) BauGB vorgebrachten öffentlichen und privaten Belange analog der als Anlage beigefügten Synopse gem. § 1 (7) BauGB abzuwägen, den Bebauungsplan gem. § 10 (1) BauGB als Satzung zu beschließen und die Begründung zu billigen.

 

Weitere Erläuterungen zum Bebauungsplan sowie zu der Stellungnahme bezüglich der von den Behörden gemachten Anregungen können bei Bedarf in der Sitzung erfolgen.

 

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Anlagen

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