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Beschlussvorlage - 2017/227

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Dem Entwurf wird zugestimmt. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der notwendigen Verfahrensschritte gem. den §§ 3 und 4 BauGB i.V.m. 4a BauGB beauftragt. 

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Sachverhalt

In seiner Sitzung am 13.09.2016 hat der Stadtrat beschlossen, den Bebauungsplan I/14,Teil 2 "City Center Völklingen" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch zu ändern.

Der zurzeit rechtsverbindliche Bebauungsplan I/14, Teil 2 "City Center Völklingen" enthält planungsrechtliche Festsetzungen, die sehr konkret auf den genehmigten Bauantrag "City Center Völklingen" (Aktenzeichen: 73/2012) abgestimmt waren.

Damit das Grundstücksareal jetzt erfolgreich vermarktet werden kann, ist es erforderlich, den Bebauungsplan zu ändern, damit die planungsrechtlichen Vorgaben mit den Inhalten der Neubauplanung von Modepark Röther abgestimmt werden können.

Dieser Abstimmungsprozess beanspruchte einen längeren Zeitraum, da der Investor immer wieder Änderungen an seiner Neubauplanung vorgenommen hat. Mit Planungsstand 09.05.2017 wurde dann der Verwaltung eine Grundrissdarstellung des Erdgeschosses vorlegt, auf deren Grundlage eine erneute Anpassung des Bebauungsplanentwurfes erfolgen konnte. (Siehe beigefügte Anlage).

Der nun vorliegende Bebauungsplanentwurf (Stand Juni 2017) ist am 20.06.2017 vom Investor schriftlich "freigegeben" worden, Änderungen der Neubauplanung können daher ab jetzt nur noch im Rahmen der vorgesehenen planungsrechtlichen Festsetzungen erfolgen.

Weitere Erläuterungen zum Bebauungsplanentwurf können bei Bedarf in der Sitzung erfolgen.

Die Verwaltung empfiehlt, dem Entwurf des Bebauungsplanes I/14, Teil 2 "City Center Völklingen"; 1. Änderung zuzustimmen, und  die Durchführung der notwendigen Verfahrensschritte gem. den §§ 3 und 4 BauGB i.V.m. 4a BauGB einzuleiten.

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