Beschlussvorlage - 2025/2824

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

  1. Der Stadtrat beschließt, der Notvergabe des Linienbündels 166/167 für zwei Jahre nicht zuzustimmen. Der städtische Vertreter wird beauftragt in der Verbandsversammlung am 04.04.2025 gegen den Beschlussvorschlag des ZPRS zu stimmen.

 

  1. Der Stadtrat beschließt, dem Wirtschaftsplan des ZPRS nicht zuzustimmen. Der städtische Vertreter wird beauftragt in der Verbandsversammlung am 04.04.2025 gegen den Beschlussvorschlag des ZPRS zu stimmen.

 

 

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Sachverhalt

 

Die Linien 166 (Großrosseln-Geislautern-Saarbrücken) und 167 (Grossrosseln – Geislautern wurden seit dem 01.08.2015 als eigenwirtschaftlicher Verkehr durch die Firma Aloys Baron GmbH betrieben. Die Genehmigungen dazu laufen zum 31.07.2025 aus.

 

Im Oktober 2023 wurde dazu im EU-Amtsblatt eine Vorinformation für die geplante Vergabe der Verkehrsleistung des Linienbündels 166/167 veröffentlicht.

Dies erfolgte ohne offiziellen Beschluss durch die ZPRS-Verbandsversammlung.
Die Versammlung wurde am 03.03.2023 über diesen anstehenden Schritt informiert und eine Beschlussfassung für eine kommende Sitzung in Aussicht gestellt.
Dieser Beschluss wurde in keiner den folgenden Verbandsversammlungen (07.07.23 und 13.10.23) gefasst.
Dennoch erfolgte am 02.10.2023 die Vorinformation.

Die Vorinformation nannte als zuständige Behörden den ZPRS, die LHS Saarbrücken und die Stadt Völklingen. Es wurde versäumt die LHS Saarbrücken und die Stadt Völklingen vorab über den Schritt zur Veröffentlichung der Vorinformation zu informieren bzw. das Einverständnis zur Nennung als zuständige Behörde aufzunehmen.

Bereits dies führte zu einem Widerspruch der Stadt Völklingen bei der Genehmigungsbehörde.

 

Im weiteren Verlauf entstanden Gespräche zwischen den Beteiligten ein alternatives Verfahren zur Wettbewerbsvergabe zu wählen. Diese Gespräche bzw. das Verfahren konnte letztendlich den engen Zeitplan nicht einhalten.

Daher schlägt der ZPRS nun eine Notvergabe der Linien 166/167 für zwei Jahre vor.
Die Notvergabe sieht zudem eine Kostenbeteiligung der Stadt Völklingen vor.

Dem Vorschlag zur Notvergabe kann aus Sicht der Verwaltung nicht gefolgt werden:
 

  1. Im Rahmen der Betrauung der VVB wurde ebendiesen ein ausschließliches Recht zum Betrieb öffentlicher Personenverkehrsdienste mit Bussen in der Stadt Völklingen erteilt. Hierbei wurden die bestehenden Verträge zur Linie 166/167 explizit erwähnt und nur bis zum auslaufenden der aktuellen Vertragslaufzeiten akzeptiert.

 

  1. Die Linie 166 (s. Fahrplan anbei) verkehrt ausschließlich auf dem Gebiet der Stadt Völklingen und der LHS Saarbrücken. Der ZPRS ist aufgrund des Gebietszuschnitt aus unserer Sicht hier nicht der zuständige Aufgabenträger und kann keine Verkehre außerhalb seines Zuständigkeitsbereichs vergeben.

 

 

  1. Mit einer Notvergabe entstehen für die Stadt Völklingen Kosten ab Juli 2025 (s. Vorschlag zum Wirtschaftsplan des ZPRS). Diese Kosten sind nicht in den Haushaltsanmeldungen 2025 vorgesehen und somit stehen keine Gelder zur Verfügung.

 

  1. Das Vorgehen des ZPRS bzgl. der Veröffentlichung einer Vorinformation zur Linie 166/167 ohne interne Beschlussfassung und Abstimmung mit benachbarten Aufgabenträgern stellt keine reguläre und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

 

Daher wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen in der Verbandsversammlung am 04.04.2025 der Notvergabe nicht zuzustimmen und dem Wirtschaftsplan des ZPRS ebenfalls nicht zuzustimmen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

Mit der Notvergabe entstehen der Stadt Völklingen Kosten für die Haushaltsjahre 2025,2026,2027. Die Gesamtsumme beläuft sich dabei auf ca. 140.000 Euro.

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Anlagen

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