Beschlussvorlage - 2025/2798
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan XI/36 "Einkaufsmarkt Lauterbach" in Völklingen-Lauterbach
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Stadtplanung und -entwicklung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsrat Lauterbach
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Anhörung
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02.04.2025
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtrat
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Entscheidung
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29.04.2025
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Beschlussentwurf
…
1. Der Abwägungsvorlage wird zugestimmt.
2. Dem Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan XI/36 "Einkaufsmarkt Lauterbach" wird zugestimmt.
3. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan XI/36 "Einkaufsmarkt Lauterbach", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.
Sachverhalt
In seiner Sitzung am 27.06.2024 hat der Stadtrat beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes XI/36 "Einkaufsmarkt Lauterbach" in Völklingen-Lauterbach einzuleiten.
Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Grundlagen für den Neubau eines Lebensmittelvollsortimenters mit einer Verkaufsfläche von maximal 1.400 qm zu schaffen. Die Nahversorgung im Stadtteil Lauterbach soll langfristig gesichert werden, weshalb in der Hauptstraße unweit der Ortsmitte ein neuer Lebensmittelmarkt errichtet werden soll.
Der Beschluss, den Bebauungsplan aufzustellen, wurde am 06.08.2024 ortsüblich bekannt gemacht (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden fand vom 27.11.2024 bis 02.01.2025 statt. Im Anschreiben vom 26.11.2024 wurde darauf hingewiesen, dass bei Nichtäußerung davon ausgegangen wird, dass keine Bedenken und Anregungen vorliegen.
Parallel hierzu fand die Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Bürgerinnen und Bürger haben sich zur vorliegenden Planung nicht geäußert.
Zur vorliegenden Planung haben sich Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange geäußert. Zu den eingegangenen Anregungen wurde eine Stellungnahme erstellt, die als Anlage beigefügt ist.
Weitere Erläuterungen zum Bebauungsplan sowie zu der Stellungnahme bezüglich der von den Behörden gemachten Anregungen können bei Bedarf in der Sitzung erfolgen.
Die Verwaltung empfiehlt, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 BauGB und der Behörden gem. § 4 BauGB vorgebrachten öffentlichen und privaten Belange analog der als Anlage beigefügten Synopse gem. § 1 (7) BauGB abzuwägen, den Bebauungsplan gem. § 10 (1) BauGB als Satzung zu beschließen und die Begründung zu billigen.
Um die Realisierung des Vorhabens zu gewährleisten, wird ein Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Völklingen und der Firma Projektline Zimmer Horsch GmbH abgeschlossen. Diesem Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan XI/36 "Einkaufsmarkt Lauterbach" soll ebenfalls zugestimmt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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3
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(wie Dokument)
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10,5 MB
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4
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(wie Dokument)
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1 MB
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5
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(wie Dokument)
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9,8 MB
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6
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(wie Dokument)
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591,6 kB
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